Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Mediamarkt verwies auf die Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI).

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.gewaltspiel-prozess.info, www.freispruch.info, www.mediamarkt.info, www.fuer.info

Montag, 9. Juni 2008 / 15:52:17

Freispruch für Mediamarkt in Gewaltspiel-Prozess

Bern - Im schweizweit ersten Strafverfahren gegen den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen ist es in Bern zu einem Freispruch gekommen. Die erste Gerichtsinstanz beurteilte das fragliche Spiel nicht als besonders grausam.

Die dargestellte Gewalt werde nicht eindringlich geschildert und verletze auch die Menschenwürde nicht, begründete die Richterin ihren Entscheid. Zwar sei das Spiel ein sogenanntes «Killergame», aber kein verbotenes.

Angeklagt war der Chef einer Mediamarkt-Filiale im Raum Bern, weil er das Spiel «Stranglehold» verkauft hatte. Die Strafverfolgung ins Rollen gebracht hatte der Berner SP-Grossrat Roland Naef. Seine Anzeige richtete sich nicht primär gegen den Geschäftsführer, sondern sie war grundsätzlicher Natur.

Unklarheiten im Gesetz

Naef wollte mit seiner Anzeige beweisen, dass der massgebende Artikel 135 im Strafgesetzbuch «ein Papiertiger» und somit zu wenig griffig sei.

Zwar verbiete der Artikel die Darstellung, Herstellung, Einfuhr, Lagerung oder Anpreisung von Ton- und Bildaufnahmen grausamer Gewalttätigkeiten. Die unklaren Formulierungen erschwerten aber die Anwendung des Gesetzes.

In einer Mitteilung zeigte sich die SP des Kantons Bern nicht überrascht vom Urteil. Das Gericht widerlege mit seinem Urteil die Behauptungen, dass das Gesetz genüge. «Jetzt wissen wir, dass der Bund handeln muss».

Mediamarkt sieht keinen Verstoss

Er sei klar der Meinung, dass das Spiel nicht gegen das Gesetz verstosse, hatte der Angeschuldigte während des Prozesses gesagt. Vorher habe niemand das Spiel ausprobiert, denn Media Markt richte sich nach den Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI).

PEGI ist ein Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das die Spielkonsolenhersteller freiwillig eingeführt haben und das in 16 europäischen Ländern zur Anwendung kommt. Dessen Empfehlung folgend, verkauft Media Markt «Stranglehold» nur an mindestens 18-Jährige.

ht (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Luzern sagt Killergames den Kampf an
    Dienstag, 11. Mai 2010 / 12:21:21
    [ weiter ]
    St. Galler Initiative will Killerspiele verbieten
    Mittwoch, 20. Mai 2009 / 11:40:00
    [ weiter ]
    Ratlosigkeit nach Winnenden: Politiker gegen «Killerspiele»
    Freitag, 13. März 2009 / 22:24:58
    [ weiter ]
    Gewalt in Computerspielen: Exemplarischer Fall vor Justiz
    Dienstag, 3. Juni 2008 / 12:51:19
    [ weiter ]
    Online-Game kann Krankheiten heilen
    Donnerstag, 15. Mai 2008 / 23:32:53
    [ weiter ]
    Initiative fordert Verbot von «Killerspielen»
    Dienstag, 8. April 2008 / 17:43:26
    [ weiter ]
    Verschiedene Suchtfaktoren bei Computerspielen
    Mittwoch, 6. Februar 2008 / 17:53:17
    [ weiter ]
    E-Sportler intelligenter und friedliebender als vermutet
    Dienstag, 4. Dezember 2007 / 16:25:46
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG