Montag, 9. Juni 2008 / 15:52:17
Freispruch für Mediamarkt in Gewaltspiel-Prozess
Bern - Im schweizweit ersten Strafverfahren gegen den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen ist es in Bern zu einem Freispruch gekommen. Die erste Gerichtsinstanz beurteilte das fragliche Spiel nicht als besonders grausam.
Die dargestellte Gewalt werde nicht eindringlich geschildert und verletze auch die Menschenwürde nicht, begründete die Richterin ihren Entscheid. Zwar sei das Spiel ein sogenanntes «Killergame», aber kein verbotenes.
Angeklagt war der Chef einer Mediamarkt-Filiale im Raum Bern, weil er das Spiel «Stranglehold» verkauft hatte. Die Strafverfolgung ins Rollen gebracht hatte der Berner SP-Grossrat Roland Naef. Seine Anzeige richtete sich nicht primär gegen den Geschäftsführer, sondern sie war grundsätzlicher Natur.
Unklarheiten im Gesetz
Naef wollte mit seiner Anzeige beweisen, dass der massgebende Artikel 135 im Strafgesetzbuch «ein Papiertiger» und somit zu wenig griffig sei.
Zwar verbiete der Artikel die Darstellung, Herstellung, Einfuhr, Lagerung oder Anpreisung von Ton- und Bildaufnahmen grausamer Gewalttätigkeiten. Die unklaren Formulierungen erschwerten aber die Anwendung des Gesetzes.
In einer Mitteilung zeigte sich die SP des Kantons Bern nicht überrascht vom Urteil. Das Gericht widerlege mit seinem Urteil die Behauptungen, dass das Gesetz genüge. «Jetzt wissen wir, dass der Bund handeln muss».
Mediamarkt sieht keinen Verstoss
Er sei klar der Meinung, dass das Spiel nicht gegen das Gesetz verstosse, hatte der Angeschuldigte während des Prozesses gesagt. Vorher habe niemand das Spiel ausprobiert, denn Media Markt richte sich nach den Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI).
PEGI ist ein Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das die Spielkonsolenhersteller freiwillig eingeführt haben und das in 16 europäischen Ländern zur Anwendung kommt. Dessen Empfehlung folgend, verkauft Media Markt «Stranglehold» nur an mindestens 18-Jährige.
ht (Quelle: sda)
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