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Laxwy kontrolliert 38,1 Prozent an Implenia.

 
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Freitag, 28. März 2008 / 07:48:57

Implenia-Übernahme geplatzt - Aktie fällt

Zürich - Der Hedgefonds Laxey hat sein Übernahmeangebot für den Baukonzern Implenia als nicht zustande gekommen erklärt. Den Briten wurden bis zum Ablauf der Frist des Pflichtangebotes nur 4,23 Prozent aller Aktien angedient.

Die Frist war am Gründonnerstag abgelaufen. Alle Implenia-Aktionäre, die Laxey-Aktien angedient haben, könnten somit nun wieder frei über diese verfügen, heisst es in einem Inserat von Laxey, das in der «Neuen Zürcher Zeitung» publiziert wurde.

Laxey hatte nach Überschreiten von einem Drittel der Implenia-Anteile ein Pflichtangebot zum Mindestpreis von 33.23 Fr. vorlegen müssen. Inzwischen fiel der Aktienkurs aber unter diesen Wert, am Donnerstag schloss die Implenia-Aktie auf 31 Franken. Implenia sprach von Anfang an von einem unzureichenden Scheinangebot, das dem Wert des Konzerns nicht entspreche.

Am Vormittag brach der Kurs der Implenia-Aktie an der Börse um bis zu 7,7 Prozent ein.

Knackpunkt Lex Koller

Laxey begründet den Rückzug mit der Nichteintragung ihrer Aktien im Stimmrechtsregister. Die Briten sind nur mit 4,9 Prozent eingetragen. Implenia begründet dies mit der «Lex Koller». Demnach dürfen ausländische Aktionäre maximal über 20 Prozent der Stimmrechte verfügen.

Laxey hätte mit den angedienten 4,23 Prozent aller Implenia-Aktien ihre Beteiligung auf 36,80 Prozent erhöhen können. Unabhängig davon kaufte Laxey über den Markt weitere Aktien von Implenia, die 4,07 Prozent der Anteile entsprechen. Der Hedgefonds kontrolliert inzwischen 38,1 Prozent am grössten Schweizer Baukonzern, wie er in einer Mitteilung bekanntgab.

Misstrauensvotum

Letzten Dienstag hatte Implenia den geringen Erfolg des Laxey-Angebots bereits bekannt gemacht. Implenia bezeichnete das Ergebnis als «ein klares Misstrauensvotum der grossen Mehrheit der Aktionäre von Implenia an die Adresse von Laxey».

Laxey war vor rund einem Jahr bei Implenia eingestiegen. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) kam zum Schluss, dass das Vorgehen des Hedgefonds den Offenlegungspflichten widersprochen hatte.

ht (Quelle: sda)

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