Donnerstag, 28. Februar 2008 / 13:05:52
Bundesrat bekämpft Internetkriminalität
Bern - Der Bundesrat will terroristische Internetseiten besser überwachen und die Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität übernehmen. Neue Strafrechtsnormen für die Providerbranche lehnt er indessen ab.
Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte, will der Bundesrat zwar die Netzwerkkriminalität wirksamer bekämpfen.
Gleichzeitig sei er zum Schluss gekommen, dass die geltende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider genüge.
Verantwortlichkeit der Provider
Eine neue, ausdrückliche Regelung würde nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Providerbranche dienen, schreibt das EJPD. Denn diese würden von ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit weitgehend entlastet.
Eine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider wurde zwar in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Gleichzeitig wurde sie aber kontrovers beurteilt. Daraus folgert der Bundesrat, dass ein neuer Entwurf nicht die Rechtssicherheit erhöhen, sondern lediglich neue Auslegungsfragen aufwerfen würde.
Vergleichbare Rechtslage
Mit der Beibehaltung allgemeiner Regelungen verfüge die Schweiz schliesslich über eine mit zahlreichen europäischen Staaten vergleichbare Rechtslage, schreibt das EJPD. Der Bundesrat will auch die Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität ratifizieren.
Der Bundesrat lehnt auch mehrere Parlamentsmotionen mit einer Ausnahme ab. Er beantragt Zustimmung zu einer Motion von Jakob Büchler (CVP/SG), die Ressourcen für die Überwachung und Auswertung dschihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten auszubauen, um terroristische Anschläge zu verhindern.
li (Quelle: sda)
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