Dienstag, 12. Februar 2008 / 16:41:01
Deutscher Geheimdienst darf Scientology überwachen
Münster - Der deutsche Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) darf Scientology weiter überwachen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.
Damit unterlag die Organisation auch in zweiter Instanz beim Versuch, die bereits seit 1997 andauernde nachrichtendienstliche Beobachtung gerichtlich verbieten zu lassen.
Die umstrittene Organisation, die sich selbst als Kirche versteht, wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen Scientology vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen.
Dem Urteil war eine mehrstündige mündliche Verhandlung vorausgegangen. Darin hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz als Vertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Überwachung verteidigt.
Es gebe bei Scientology weiterhin verfassungsfeindliche Bestrebungen sowie Verstösse gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Kläger sprachen hingegen von behördlicher «Willkür».
smw (Quelle: sda)
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