Donnerstag, 20. Dezember 2007 / 10:28:12
Ständerat für Erhöhung der Mindestdeckung von AKWs
Bern - Die obligatorische Versicherungsdeckung für die Kernanlagen soll von 1 auf 1,8 Milliarden Franken erhöht werden. Der Ständerat hat als Erstrat der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes mit 27 zu 8 zugestimmt.
Die Inhaber der Kernanlagen sollen künftig beim Schweizer Nuklear-Versicherungspool, in welchem 19 Versicherer sind, eine Versicherung für mindestens eine Milliarde Franken zuzüglich 100 Millionen Franken für Zinsen und Verfahrenskosten abschliessen. Das gilt pro Anlage.
Die Differenz zwischen diesen 1,1 Milliarden Franken und der Mindestdeckung von 1,8 Milliarden Franken soll der Bund versichern. Die Vorlage geht noch an den Nationalrat.
Ermittlung des Schadenpotenzials beantragt
Im Ständerat stellte Anita Fetz (SP/BS) einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Dieser solle das Schadenpotenzial von leichten, mittleren, schweren und sehr schweren nuklearen Unfällen in schweizerischen AKW konkret ermitteln. Anschliessend solle er eine neue Vorlage mit einer «plausiblen» Versicherungssumme vorlegen.
Denn bei einem GAU bestehe ein Schadenpotenzial von hunderten von Milliarden Franken. «Es geht nicht darum, ob jemand für oder gegen Atomkraft ist, sondern darum, ob wir der Bevölkerung eine verantwortliche Sicherheit geben können, dass allfällige Schäden nicht aus öffentlichen Geldern bezahlt werden», sagte Fetz.
«Sichere» Anlagen
Die Schweizer AKW gehörten zu den sichersten weltweit, sagte Helen Leumann (FDP/LU), ihres Zeichens Verwaltungsratspräsidentin der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG. Internationaler Standard sei eine Mindestdeckung von 700 Millionen Euro. Die Schweiz habe bereits das schärfste Haftpflichtgesetz.
Tatsächlich müsste die Öffentlichkeit zahlen, wenn es zu einem Schaden käme, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. Jedenfalls verbessere die Vorlage den heutigen Zustand. Der Rückweisungsantrag Fetz wurde darauf mit 33 gegen 11 linke Stimmen abgelehnt.
bert (Quelle: sda)
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