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Pflegekosten dürfen höchstens zu 20 Prozent den Patienten überwälzt werden.

 
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Dienstag, 4. Dezember 2007 / 15:56:15

Geteilte Kosten für Krankenkassen und Kantone

Bern - Krankenkassen und Kantone sollen sich in die Kosten der Übergangspflege teilen. Mit 116 zu 58 Stimmen ist der Nationalrat bei der neuen Pflegefinanzierung in diesem Punkt dem Ständerat einen Schritt entgegengekommen.

Nach dem usprünglichen Beschluss des Nationalrates sollten die Kassen während einer vom Bundesrat festgelegten Dauer die ärztlich verordnete Akut- und Übergangspflege auch dann voll bezahlen, wenn diese Leistungen im Heim oder von Spitex erbracht werden. Auf Antrag einer Kommissionsminderheit beschloss der Rat nun eine neue Lösung.

Danach soll für die Übergangspflege der selbe Schlüssel gelten wie für die neue Spitalfinanzierung. Gemäss Nationalrat würden so die Kantone 55% und die Krankenkassen 45% der Kosten übernehmen.

Die CVP unterstützte die Minderheit vor allem mit dem Hinweis auf die Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Übergangspflege. Auch Bundesrat Couchepin sprach sich für die Finanzierung durch Kassen und Kantone aus, weil er einen starken Kosten- und Prämienschub befürchtete.

Beitrag für ambulante Strukturen

Mit 95 zu 75 Stimmen bestand der Rat auf einem Beitrag der Krankenkassen an die Pflege, die in ambulanten Tages- und Nachstrukturen erbracht wird. Eine Minderheit hielt diese Leistungen für selbstverständlich, doch wollte der Rat mit der expliziten Erwähnung auf Nummer sicher gehen.

Bereits früher hatten die Räte beschlossen, dass den Patienten von den Pflegekosten höchstens 20 Prozent überwälzt werden dürften. Dies entspräche etwa 7100 Franken im Jahr. Eine links-grüne Minderheit beantragte nun eine Begrenzung auf das Anderthalbfache der ordentlichen Franchise, das heisst auf 5400 Franken. Sie scheiterte mit 56 zu 115 Stimmen.

ht (Quelle: sda)

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