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Die Kommission verwies auf die frühere politischen Urteilsfähigkeit.

 
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Freitag, 30. November 2007 / 21:07:03

SPK knapp für Stimmrechtsalter 16

Bern - Bei der Einführung von Stimmrechtsalter 16 soll der Nationalrat den Ball der Glarner Landsgemeinde aufnehmen und eine Vorreiterrolle spielen. Zudem will die nationalrätliche Staatspolitische Kommission (SPK) eine längere Frist zur Aberkennung des Bürgerrechts.

Wie die Parlamentsdienste mitteilten, stimmte die SPK mit 11 zu 10 Stimmen der parlamentarischen Initiative von Evi Allemann (SP/BE) zu, welche die Festlegung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre vorschlägt. Die Initiantin verwies auf den Kanton Glarus, dessen Landsgemeinde im Frühling Stimmrechtsalter 16 beschlossen hat.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass auch der Bund diesen Schritt wagen kann. Die gesellschaftliche Entwicklung habe zu einer früheren politischen Urteilsfähigkeit vieler Jugendlicher geführt. Die Jugendlichen erhielten so Gelegenheit, das im Staatskundeunterricht Erlernte praktisch anzuwenden.

Massnahmen gegen Scheinehen

Eine «erschlichene» Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. Mit diesem Vorschlag geht die Staatspolitische Kommission (SPK) in den Nationalrat, nachdem die Vernehmlassung positiv ausgefallen ist.

Die Vorlage zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes wurde von der SPK mit 12 zu 7 Stimmen verabschiedet. Sie geht zurück auf parlamentarische Initiative, mit der Ruedi Lustenberger (CVP/LU) insbesondere Missbräuche mit Scheinehen bekämpfen möchte.

Laut Lustenberger kann der Beweis, dass die Einbürgerung durch falsche Angaben oder die Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, bei Scheinehen oft erst spät erbracht werden.

ht (Quelle: sda)

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