Mittwoch, 21. November 2007 / 15:14:41
Gebärmutterhalskrebs: Impfung wird kassenpflichtig
Bern - Mammographien und neu auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs sollen von der Krankenkasse bezahlt werden. Beides muss allerdings im Rahmen von kantonalen Programmen durchgeführt werden.
Das hat das Eidgenössische Departement des Innern von Bundesrat Pascal Couchepin beschlossen und die entsprechenden Verordnungen per 1. Januar 2008 geändert.
Kantonale Impfprogramme gegen Gebärmutterhalskrebs - genauer gegen die für den Krebs verantwortlichen Humanen Papillomaviren (HPV) - gibt es bereits in den Kantonen Genf, Wallis und Baselland. Bald kommen Zürich und Waadt hinzu. Impfen lassen können sich Mädchen, idealerweise bevor sie erste sexuelle Kontakte haben.
Hohe Qualität gefordert
Die Programme müssen Qualitätsstandards aufweisen und der Kanton wird verpflichtet, den Impfstoff zentral und damit kostengünstig einzukaufen. Gesundheitsminister Pascal Couchepin sagte vor den Bundeshausmedien, dass ein Preis von 500 Franken angepeilt werden sollte.
Weiter muss der Kanton für die vollständige Impfung mit drei oder vier Dosen sorgen. Um eine hohe Beteiligung zu erreichen, wird die Behandlung von der Franchise befreit. Die Impfung bietet einen 70-prozentigen Schutz. Nicht übernommen wird sie bei Frauen über 19 Jahren.
Heute bestehen Mammographie-Programme in den sechs Westschweizer Kantonen. Couchepins Departement ruft die anderen Kantone dazu auf, ebenfalls solche Programme einzuführen. Mehrere parlamentarische Vorstösse und eine Petition zweier Frauenzeitschriften fordern solche Programme für die ganze Schweiz.
bert (Quelle: sda)
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