Freitag, 16. November 2007 / 20:44:21
Übernahmeangebot für Implenia mit Auflagen
Bern - Der britische Hedgefonds Laxey erhält beim Übernahmeangebot für den grössten Schweizer Baukonzern Implenia Auflagen von der Übernahmekommission (UEK). Laxey muss den Angebotsprospekt ergänzen. Implenia ist zufrieden.
Implenia wehrt sich gegen den Einstieg von Laxey und wirft dem Hedgefonds eigennütziges und unlauteres Vorgehen vor. Der Konzern gelangte nach Vorlage des Übernahmeangebots von Laxey an die UEK und beantragte, die Pflichtangebot als nicht zulässig zu erklären.
Die UEK kommt nun in ihrer am Freitag veröffentlichten Empfehlung zum Schluss, dass das Angebot zulässig ist. Allerdings muss Laxey den Prospekt ergänzen, bevor das Angebot zu laufen beginnt. Geplant war dies für kommenden Montag.
Laxey muss nun offenlegen, ob vor der Eidg. Bankenkommission (EBK) ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau der Laxey-Gruppe pendent ist. Auch müssen die möglichen Konsequenzen dieses Verfahrens aufgezeigt werden.
Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung
Weiter muss Laxey darlegen, wie die Finanzierung des Übernahmeangebots erfolgt. Insbesondere müsse das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung offengelegt werden.
Schliesslich muss der Hedgefonds erklären, ob «die im Angebotsprospekt offen gelegten Absichten im Sinne von Vorbereitungshandlungen eines kurzfristig zu erwartenden Ausstiegs zu verstehen sind».
Im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung aller Aktionäre hat die UEK Laxey auch Bedingungen für einen weiteren Kauf von Implenia-Aktien gemacht. So darf Laxey im Sinne der so genannten Best Price Rule keine Aktien von Implenia zu einem Preis über dem Angebotspreis erwerben, ohne diesen Preis allen Aktionären zu unterbreiten.
Diese Auflage gilt während des ganzen Angebots und noch 6 Monate nach Ablauf der Nachfrist. Zahlt Laxey in dieser Frist doch mehr als die gebotenen 33.23 Fr. pro Aktie, muss der Fonds ein neues Übernahmeangebot vorlegen.
smw (Quelle: sda)
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