Dienstag, 16. Oktober 2007 / 08:40:22
Massnahmen gegen Scheinehen
Bern - Künftig soll nur noch heiraten dürfen, wer sich legal in der Schweiz aufhält. Diese Massnahme gegen Scheinehen stösst bei der Linken auf Ablehnung. Die Zivilstandsämter sind dafür, wollen aber für ihren zusätzlichen Aufwand entschädigt werden.
Heute können sich abgewiesene Asylsuchende der Ausreise aus der Schweiz entziehen, wenn sie sich beim Standesamt für eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft anmelden.
Dies will eine von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG) angestossene Revision von Zivilgesetzbuch und Partnerschaftgesetz verhindern.
Künftig soll nur noch heiraten dürfen, wer nachweisen kann, dass er sich rechtmässig in der Schweiz aufhält.
In der Vernehmlassung macht sich die SVP für diese Regelung stark, fordert aber auch schon weitere Massnahmen, «um die Problematik wirklich lösen zu können».
Kantone wollen entschädigt werden
Die CVP hofft, dass weniger Personen bloss zur Legalisierung ihres Aufenthalts die Ehe eingehen. Auch die FDP begrüsst die Vorlage. Diese müsse aber so umgesetzt werden, dass das Recht auf Ehe und das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens gewahrt blieben.
Auch die Kantone stehen hinter der Vorlage und hoffen, damit Scheinehen verhindern zu können.
Allerdings wollen sie für die vom Bund delegierten Abklärungsaufgaben entschädigt werden, wie die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.
Skeptisch äussert sich die Linke: SP und Grüne sind der Ansicht, dass das Grundrecht auf Ehe und Familie eingeschränkt werde. Zudem sei fraglich, ob die Regelung mit nationalen und internationalen Rechtsgrundsätzen vereinbar sei.
rr (Quelle: sda)
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