Dienstag, 4. Juli 2006 / 19:54:49
FDP, CVP und SVP starten Kampagne
Heute seien 80 Prozent der Asylgesuche missbräuchlich und Scheinehen oder illegaler Aufenthalt gehörten bekämpft, finden FDP, CVP und SVP.
Sie haben gemeinsam für ein Ja zum revidierten Asylgesetz und zum neuen Ausländergesetz geworben. Ein gemeinsames Komitee für die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September mögen die bürgerlichen Parteien nicht gründen. Vielmehr werden sie in drei eigenen Komitees für die Annahme der beiden Vorlagen werben. Dennoch traten sie in Bern gemeinsam vor die Medien.
Sie sind überzeugt, dass das revidierte Asylgesetz vor den Folgen des mobilen Schleppertums im Zeitalter immer offenerer Grenzen und einer unkontrollierten Zuwanderung zum Sozialsystem schütze. Und das Ausländergesetz aus dem Jahr 1934 genüge den Anforderungen der heutigen Zeit schon lange nicht mehr.
Zu wenig anpassungsfähig
«Viele Schweizer Bürger haben mit Grund den Eindruck, dass Leistungen des Staates ausgenutzt werden und viele Ausländer zu wenig anpassungsfähig sind», erklärte CVP-Interimspräsident und Ständerat Bruno Frick (SZ). Zuwanderung verlange Integration. Hier bringe das neue Ausländergesetz wichtige Verbesserungen.
Die CVP unterstütze das neue Asylgesetz, weil auf Dauer die humanitäre Tradition der Schweiz nur gewahrt bleibe, wenn Missbrauch konsequent bekämpft werde. Nur so sei die Bevölkerung bereit, die Asylpolitik weiter mitzutragen.
Abschreckende Wirkung
SVP-Präsident Ueli Maurer sagte, das neue Asylgesetz bekämpfe Missbräuche mit der Pflicht zur Angabe von Identitätspapieren, mit der Verlängerung der möglichen Haftdauer und mit der Möglichkeit, nach dem erstinstanzlichen Entscheid mit der Papierbeschaffung zu beginnen. «Ich bin überzeugt, dass dies abschreckend wirken wird.»
FDP-Präsident Fulvio Pelli sagte, der Asylvollzug werde mit dem revidierten Gesetz auf verfassungs- und völkerrechtskonforme Weise verbessert. Von der Bekämpfung von Missbräuchen profitierten letztlich die tatsächlich Schutzbedürftigen im Sinne des Flüchtlingsrechts. «An deren Schutz wird nicht gerüttelt.»
ht (Quelle: sda)
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