Dienstag, 9. Oktober 2007 / 16:18:45
Blauzungenkrankheit: Schweiz wappnet sich
Bern - Im Elsass und in Süddeutschland sind neue Fälle von Blauzungenkrankheit aufgetreten. Um die Schweiz gegen die für Menschen ungefährliche Tierseuche zu wappnen, hat das Bundesamt für Veterinärwesen landesweit Vorsichtsmassnahmen beschlossen.
Die Ankunft der von Mücken auf Wiederkäuer übertragenen Krankheit scheine unabwendbar, schrieb das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Die Überwachungszone, die bisher nur den Kanton Schaffhausen umfasste, wird ab Mittwoch auf das ganze Land ausgedehnt und die Überwachung verstärkt.
In über 160 Rinderbetrieben der Schweiz läuft seit mehreren Monaten ein Überwachungsprogramm. Für die Insektenüberwachung wird dieses nun verstärkt, indem zusätzliche Mückenfallen aufgestellt werden. Sämtliche für den Export bestimmte Schweizer Klauentiere müssen auf die Blauzungenkrankheit getestet werden.
Innerhalb der Schweiz wird der Tierverkehr nicht eingeschränkt. Bricht die Blauzungenkrankheit aus, wird rund um den Herd eine 20-Kilometer-Zone ausgeschieden. Bewegungen von Tieren aus dieser Zone werden dann eingeschränkt. Verdächtige Symptome müssen sofort dem zuständigen kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
50 Kilometer vor Schweizer Grenze
Die Blauzungenkrankheit steht nach Angaben von BVET-Sprecherin Cathy Maret zurzeit weniger als 50 Kilometer vor der Schweizer Grenze. Mitte September war noch von einer Distanz von unter 100 Kilometern die Rede. Im Elsass und in Baden-Württemberg trat die Kranheit bisher auf.
Die hoch ansteckende Tierseuche überraschte die Landwirtschaft 2006. Erstmals trat die Seuche, die Wiederkäuer befällt, damals nördlich der Schweiz auf, nämlich in Belgien, Deutschland, Luxemburg und Frankreich.
Erkrankte Tiere bekommen zunächst hohes Fieber. Später entzünden sich ihre Schleimhäute. Die Blaufärbung der Zunge, die Zyanose, tritt nicht zwingend auf. Schaumiger Speichel, Eiter aus der Nase und Symptome bei der Atmung sowie Lähmungen sind häufig. Das Fleisch von erkrankten Tieren ist ungeniessbar.
smw (Quelle: sda)
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