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Wieder gerät Schindler wegen illegaler Absprachen unter Druck.

 
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Freitag, 5. Oktober 2007 / 21:26:44

Lifthersteller Schindler wegen Absprachen unter Druck

Wien/Ebikon - Der Schweizer Lift- und Fahrtreppenhersteller Schindler gerät erneut wegen illegaler Absprachen unter Druck: Die österreichische Wettbewerbsbehörde beantragt gegen fünf Unternehmen Geldbussen im Umfang von 88 Mio. Euro.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nannte die Namen der Firmen zwar nicht. Schindler gehört aber zu den betroffenen Unternehmen, wie Konzernsprecher Riccardo Biffi auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärte.

Biffi betonte, dass es sich bei der Höhe der beantragten Bussen um den maximal möglichen Rahmen handle. Das bedeute nicht, dass das Kartellgericht dies so beschliessen werde. In einem nachgereichten Communiqué teilte Schindler am Abend mit, die gegen das Unternehmen beantragte Busse belaufe sich auf 31,3 Mio. Euro.

Zu den Marktführern in Österreich gehören - neben dem Luzerner Schindler-Konzern - ThyssenKrupp aus Deutschland, die US-Firma Otis von United Technologies sowie Kone aus Finnland.

Schwerste Kartellverstösse

Nach den Untersuchungen der BWB bestehe «der begründete Verdacht, dass seit den 1980er-Jahren bis zumindest 2004 geheime Absprachen über die Zuteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige vertrauliche Marktinformationen getroffen wurden». Diese Art von Wettbewerbsbeschränkungen zählten «zu den schwersten Kartellverstössen», hielt die Behörde weiter fest.

Dieses Jahr hat bereits die EU-Kommission ein Liftkartell - an dem Schindler beteiligt war - gebüsst. Im Februar verurteilte die Kommission fünf Lift- und Rolltreppen-Unternehmen wegen Absprachen in Deutschland, Belgien, den Niederlande und Luxemburg zu einer Rekord-Busse von insgesamt 992 Mio. Euro.

Auf Schindler enfielen davon 230 Mio. Franken. Das Unternehmen betrachtet die Busse als «unverhältnismässig» und hat deshalb im Mai Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht. Dennoch hat Schindler die Busse bereits bezahlt, weil die Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

smw (Quelle: sda)

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