Montag, 17. September 2007 / 08:03:15
Sammelklage gegen Schindler zurückgewiesen
Ebikon - Der Rolltreppen- und Lift-Hersteller Schindler hat sich in den USA erfolgreich gegen den Vorwurf verteidigt, das Kartellrecht verletzt zu haben. Ein Gericht hat eine Sammelklage gegen die Luzerner sowie die drei anderen grössten Unternehmen der Branche zurückgewiesen.
Das für New York zuständige Bundesappellationsgericht befand, dass die Klägerschaft keine plausiblen Gründe vorgelegt habe, die auf eine Verletzung des Kartellrechts in den USA hindeuteten, wie Schindler mitteilte.
Das Bundesappellationsgericht stützte damit das erstinstanzliche Urteil des Distriktgerichts in Manhattan, das die Klage gegen die vier grössten Aufzugshersteller der Welt im Jahr 2006 zum zweiten Mal abgewiesen hatte.
Demgegenüber war Schindler in Europa zu einer Busse verurteilt worden. Die EU-Kommission hatte Schindler und einige seiner Konkurrenten im Februar wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Busse von insgesamt 992 Mio. Euro belegt. Davon muss Schindler 143,7 Mio. Euro (234 Mio. Fr.)tragen.
Der Konzern betrachtet dies als «unverhältnismässig» und reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Die Busse wurde aber bereits bezahlt, da die Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Mit einem Entscheid der Richter wird nicht vor dem Jahr 2009 gerechnet.
rr (Quelle: sda)
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