Dienstag, 2. Oktober 2007 / 10:54:25
Nationalrat gegen Einbürgerung an Urne
Bern - Einbürgerungsgesuche an der Urne sollen verboten werden und Abstimmungen über die Abgabe des roten Passes nur an Gemeindeversammlungen möglich sein. Der Nationalrat hat sich mit 111 zu 78 Stimmen gegen den Ständerat gestellt.
Der Nationalrat arbeitet an einem indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», welche Urnenentscheide wieder zulassen und eine Beschwerdemöglichkeit ausschliessen will. Das Bundesgericht hatte Urnenentscheide als verfassungswidrig erklärt. Beide Räte lehnen die Initiative ab.
Gemäss Nationalrat können die Kantone vorsehen, dass Einbürgerungsgesuche den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Die Ablehnung eines Gesuches ist nur möglich, wenn ein schriftlich begründeter Antrag vorliegt. Die Beschwerdemöglichkeit wird ausdrücklich vorgesehen.
Den Stimmberechtigten sind die Staatsangehörigkeit, die Wohnsitzdauer und der Integrationsgrad der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bekannt zu geben. Auf Antrag von Jasmin Hutter (SVP/SG) muss trotz parteiübergreifendem Widerstand auch die Religionszugehörigkeit angegeben werden.
Schutz der Privatsphäre
Dagegen lehnte der Nationalrat mit 111 zu 77 Stimmen den Antrag von Philipp Müller (FDP/AG) ab, auch Angaben über Sozialhilfe, Steuerdisziplin, Berufstätigkeit, Betreibungen, Schulden und Unterhaltspflichten zu veröffentlichen. Nach Mehrheitsmeinung verstiesse dies gegen den Schutz der Privatsphäre.
Die Kantone haben Gerichtsbehörden einzusetzen, die Beschwerden gegen ablehnende Entscheide beurteilen. Mit 96 zu 51 Stimmen lehnte der Nationalrat den Antrag von Hans Fehr (SVP/ZH) ab, dass auch positive Entscheide mit Popularbeschwerde angefochten werden können. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich.Links gegen Rechts
Die Debatte drehte sich um die Grundsatzfrage, ob eine Einbürgerung ein politischer oder ein reiner Verwaltungsakt sei.
fest (Quelle: sda)
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