Mittwoch, 26. September 2007 / 18:07:43
Nationalrat: Kompromiss bei Fremdsprachen
Bern - Der Sprachfriede bleibt gewahrt: Der Nationalrat beharrt nicht darauf, dass die erste Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Am Ende der Schulpflicht sollen Schüler aber Kenntnisse mindestens einer zweiten Landessprache haben.
Damit hat der Nationalrat beim Sprachengesetz nicht nur dem Ständerat einen Kompromiss angeboten, sondern ist auch den Kantonen entgegengekommen. Diese hatten im HarmoS-Konkordat schon vor dem ersten Entscheid der grossen Kammer eine eigene Lösung verabschiedet.
Diese Vereinbarung sieht vor, dass der Fremdsprachenunterricht koordiniert, die Einstiegssprache aber regional festgelegt wird. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen aber Kompetenzen in zwei Fremdsprachen - eine davon Landessprache - vorhanden sein.
Das HarmoS-Konkordat diente als Vorbild für den Kompromiss des Nationalrats, der das Sprachengesetz als Ganzes retten solle. Eine Minderheit wollte den eingeschlagenen Kurs beibehalten und verlangte, dass eine Landessprache erste Fremdsprache sein muss. Eine andere Minderheit wollte wie der Ständerat den Entscheid ganz den Kantonen überlassen.
Ball liegt beim Ständerat
Damit ist der Weg frei für eine Einigung mit dem Ständerat. Ob dieser allerdings auf die Linie der grossen Kammer einschwenkt, ist fraglich, hatten doch die meisten Votanten in der Debatte vom Dienstag die Zuständigkeit des Bundes in Zweifel gezogen.
Das Sprachengesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die zusätzlichen Kosten werden auf 15 Millionen Franken beziffert.
ht (Quelle: sda)
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