Samstag, 8. September 2007 / 15:40:31
Swissfirst-Affäre: Verfahren gegen Hranov eröffnet
Zürich - In der Swissfirst-Affäre geht der juristische Schlagabtausch weiter. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussagen gegen den einstigen Swissfirst-Grossaktionär Rumen Hranov eröffnet.
«Wir haben von Thomas Matters Anwalt eine Eingabe bekommen in Richtung falscher Zeugenaussagen von Rumen Hranov in der Swissfirst-Angelegenheit», sagte Staatsanwalt Arno Thürig auf Anfrage zu einem Vorabdruck der Zeitschrift «Bilanz».
Hranov hatte im November 2005 die ganze Swissfirst-Affäre mit Anzeigen gegen den damaligen Bankchef Thomas Matter losgetreten. Hranov wirft Matter nach eigenen Angaben «falsche und irreführende Angaben» vor.
Diese hätten ihn im Vorfeld des Zusammenschlusses von Swissfirst und der Bank am Bellevue bewogen, die Hälfte seiner Swissfirst-Aktien zu verkaufen.
Matter brauchte die Aktien
Matter brauchte die Aktien, um die geplante Fusion von Swissfirst mit der Bank am Bellevue zustande zu bringen. Damit seien ihm Kursgewinne in Millionenhöhe entgangen, behauptet Hranov.
Auf Hranovs Anzeigen hin hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet, die sich jetzt ausweitet und gegen den gebürtigen Bulgaren wendet. Welche Aussagen von Hranov falsch sein sollen, wollte Thürig nicht sagen: «Kein Kommentar.»
Matter seinerseits wollte nicht Stellung nehmen. Hranov sagte der Nachrichtenagentur SDA, er habe die Anzeige noch nicht erhalten, weshalb er nichts über ihren Inhalt wisse.
tri (Quelle: sda)
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