Mittwoch, 28. Februar 2007 / 17:02:01
Lehren aus der Swissfirst-Affäre ziehen
Bern - Der Bundesrat will Lehren aus der Swissfirst-Affäre ziehen und die Verhaltensregeln für die Verwaltung von Pensionskassen verschärfen. Er hat sein Projekt für eine Strukturreform in der beruflichen Vorsorge entsprechend ergänzt.
Bis Ende Juni soll Sozialminister Pascal Couchepin dem Kollegium eine Revisionsvorlage unterbreiten. Der Vorentwurf wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen und muss bis dahin angepasst werden.
Neu plant der Bundesrat zusätzliche Bestimmungen zur Governance. Nach den Ungereimtheiten beim Zusammenschluss der Swissfirst und der Bank Bellevue im September 2005 will er die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen präzisieren und Interessenskonflikten entgegenwirken.
«parallel running»
Vorgesehen ist ein Verbot des «parallel running», bei dem die Verwalter von Pensionskassenvermögen in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung. Retrozessionszahlungen an die Vorsorgeeinrichtung sollen zwingend abgeliefert werden müssen, bestimmte Geschäfte sind neu von der Revisionsstelle vorab zu prüfen.
Wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen, sollen die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätigen Arbeitnehmer durch Beiträge an die berufliche Vorsorge ihre spätere Rente aufbessern können. Die Weiterversicherung soll nun aber nicht nur jenen offenstehen, die Beitragslücken haben. Die Beiträge sollen zudem paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden.
Stärkung der Aufsicht
An der in die Konsultation geschickten Stärkung der Aufsicht über die Zweite Säule hält der Bundesrat in den Grundzügen fest. Insbesondere soll die direkte Aufsicht über die Pensionskassen kantonalisiert oder regionalisiert werden.
Auch die Schaffung einer unabhängigen eidgenössischen Oberaufsichtskommission wird in die Revisionsvorlage übernommen.
ht (Quelle: sda)
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