Montag, 27. August 2007 / 15:55:26
Bedingte Strafen nach Waffenraub in Marly
Bern - Nach dem Waffendiebstahl von Marly FR werden die verantwortlichen Kommandanten der Armee zur Verantwortung gezogen. Ein Bataillonskommandant und ein Brigadekommandant erhalten wegen Verletzung der Wachtdienstvorschriften bedingte Geldstrafen.
Die beiden hätten die ihnen unterstellten Kommandanten autorisiert, auf die Sonntagswache zu verzichten, teilte die Militärjustiz mit. Eine solche wäre im beurteilten Fall aber vorgeschrieben gewesen.
Der ausserordentliche Auditor der Militärgerichte 2 und 4 bestrafte den Bataillonskommandanten mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen und den Brigadekommandanten mit einer solchen von 10 Tagessätzen. Über deren Höhe machte die Militärjustiz keine Angaben. Gegen beide wurden Bussen von je 500 Franken verfügt.
Drei ihnen unterstellte Kompaniekommandanten erhielten eine Disziplinarbusse von je 300 Franken. Ihnen wirft der Auditor vor, mit dem Verzicht auf eine Sonntagswache die Dienstvorschriften verletzt zu haben. Die im Strafmandatsverfahren erlassenen Verfügungen können innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.
Es besteht Beschwerdemöglichkeit
Der Oberauditor der Militärjustiz, der Brigade- und der Bataillonskommandant können eine gerichtliche Beurteilung des Falles verlangen. Die drei Kompaniekommandanten haben die Möglichkeit, gegen die Disziplinarstrafverfügung Beschwerde zu erheben.
Der Waffendiebstahl von Marly hatte landesweit Aufsehen erregt: An einem Wochenende im September des vergangenen Jahres wurden aus einer unbewachten und zur Tatzeit für einen Wiederholungskurs genutzten Truppenunterkunft 82 Sturmgewehre, 3 Pistolen, Munition und weiteres Armeematerial gestohlen.
Am 21. Oktober 2006 wurden vier mutmasliche Täter im Kanton Solothurn verhaftet und der zivilen Strafjustiz überstellt. Der grösste Teil des Diebesgutes konnte sichergestellt werden.
tri (Quelle: sda)
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