Mittwoch, 4. Juli 2007 / 12:10:32
Neue Massnahmen gegen Feinstaub
Bern - Die immer mehr aufkommenden Holzfeuerungen sollen sauberer werden. Im Kampf gegen den Feinstaub hat der Bundesrat für Grossanlagen eine faktische Filterpflicht beschlossen und auch für kleinere Heizungen die Grenzwerte verschärft.
Die Massnahmen sind Teil des von Bundesrat Moritz Leuenberger lancierten Aktionsplans gegen die gesundheitsschädigenden winzigen Schadstoffpartikel, die als Feinstaub in die Lunge eindringen und sogar ins Blut gelangen können.
Sie sollen verhindern, dass die vermehrte Nutzung der Holzenergie zu einer erhöhten Luftbelastung führt.
Für grosse automatische Holzfeuerungen legte der Bundesrat besonders strenge Staubgrenzwerte fest.
Anpassung an EU-Normen
Diese sollen schrittweise bis 2012 in Kraft treten. Industrielle Grossanlagen unterstehen ihnen aber bereits ab dem Inkrafttreten der geänderten Luftreinhalteverordnung (LRV) am 1. September 2007. Sie werden ein Filtersystem brauchen.
Für kleinere automatische Holzfeuerungen mit 70 und 500 Kilowatt z.B. in kleinen Mehrfamilienhäusern und grossen Schulanlagen - gelten die verschärften Grenzwerte ab 2012.
Sie können mit einer Pelletheizung oder einer andern filterbestückten Feuerung erfüllt werden. Bestehende Anlagen sind 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grenzwertes nachzurüsten.
Neue Holzfeuerungen mit bis zu 350 Kilowatt - vom kleinen Holzofen und offenen Cheminée im Privathaushalt bis zur Heizanlage eines Schulhauses - dürfen ab 1. Januar 2008 nur noch verkauft werden, wenn sie den Normen der Europäischen Union entsprechen.
tri (Quelle: sda)
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