Dienstag, 26. Juni 2007 / 15:40:38
Papst ändert das Wahlrecht beim Konklave
Rom - Papst Benedikt XVI. hat überraschend das geltende Recht zur Wahl eines neuen Papstes geändert. Laut Dekret bestimmte er, dass beim Konklave zukünftig immer eine Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl des katholischen Kirchenoberhauptes nötig ist.
Bisher galt eine im Jahr 1996 von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich war. Anschliessend konnten die Kardinäle selbst bestimmen, ob die absolute Mehrheit in weiteren Wahlgängen ausreicht oder eine Stichwahl zwischen zwei bis dahin führenden Kandidaten durchgeführt werden soll.
In dem auf Lateinisch verfassten «Motu Proprio» legte Benedikt nun fest, dass es nach dem 33. Wahlgang so viele Stichwahlen geben muss, bis mit der Zweidrittel-Mehrheit ein neuer Papst gefunden ist. An diesen Wahlgängen dürfen die beiden noch als Papstanwärter gebliebenen Kardinäle nicht teilnehmen.
Die bisherigen Abläufe und Regeln hatte Papst Johannes Paul II. in dem Apostolischen Schreiben «Universi Dominici Gregis» festgelegt. Obwohl in jüngerer Zeit die Sedisvakanzen - die «Zeit zwischen zwei Päpsten» - relativ kurz waren, ist es durchaus möglich, dass es bei einem Konklave 33 erfolglose Wahlgänge gibt.
Das längste Konklave aller Zeiten begann 1268 im mittelitalienischen Viterbo und dauerte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage; die Zahl der Wahlgänge ist allerdings nicht bekannt. Zuletzt gab es 1831 eine besonders lange Wahl, aus der Gregor XVI. nach 50-tägigem Konklave als Papst hervorging.
fest (Quelle: sda)
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