Donnerstag, 8. März 2007 / 01:09:25
Verschärfte Offenlegungsvorschriften im Börsengesetz
Bern - Anteileigner sollen ihre Beteiligungen in Aktien und Obligationen bereits ab 3 Prozent offenlegen müssen. Das entschied der Nationalrat im aus dem Finanzmarktaufsichtsgesetz vorgezogenen Börsengesetz. Die Änderung soll dringlich erklärt werden.
Der Entscheid über die Dringlichkeit fällt nach der Differenzbereinigung im Ständerat. Das teilrevidierte Gesetz selbst wurde vom Nationalrat mit 134 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Aus dem Paket des FINMAG herausgebrochen hatte es die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.
Kommissionssprecher Johann Schneider-Ammann (FDP/BE), Swissmem-Präsident und treibende Kraft hinter der Vorlage, sagte, die Geschehnisse um Unaxis, Saurer und Ascom zeigten die Dringlichkeit des Handelns. Es gehe nicht um Heimatschutz für die Industrie, sondern um Transparenz, um ein Frühwarnsystem.
Derzeit klafften im Offenlegungsrecht Lücken. Die Senkung der untersten Meldeschwelle von 5 auf 3 Prozent kumulativ für Optionen und Aktien entspreche verbreitetem Standard. Missachtet ein Investor die Meldepflicht, kann sein Stimmrecht gerichtlich suspendiert werden. Opposition kam von der SVP.
Neues Finanzmarktaufsichtsgesetz
Zuvor beriet der Rat das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz und hiess es mit 128 gegen 1 Stimme gut. Es ist ein Organisationsgesetz für sieben einschlägige Gesetze: Pfandbrief-, Versicherungsvertrags- und -aufsichtsgesetz, Kollektivanlagen-, Banken-, Börsen- und Geldwäschereigesetz.
Die bisherigen Aufsichtsbehörden - Bundesamt für Privatversicherung (BPV), die eidgenössische Bankenkommission (EBK), Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei - werden in eine einzige Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FINMA) zusammengefasst.
Dem Gesetz unterstellt sind Banken, Versicherungen und andere Finanzintermediäre. In einem Postulat liess das Parlament die Möglichkeit offen, auch die Pensionskassen, die Suva und die Postfinance einzubeziehen. Weil dies unter anderem weil dies nicht geschehen ist, wollte die SVP das Gesetz zurückweisen.
bert (Quelle: sda)
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