Mittwoch, 20. Juni 2007 / 18:59:33
Grünes Licht für Finanzmarktaufsicht
Bern - Der Weg ist frei für die neue Finanzmarktaufsicht in der Schweiz. Beim strittigen Bussenregime im Börsengesetz hat sich der Nationalrat in der Einigungskonferenz durchgesetzt. Der Ständerat wird sich am Donnerstag anschliessen.
Der Nationalrat hatte keinen Grund, dem Einigungsvorschlag zu opponieren. Dieser entsprach dem, was die grosse Kammer am Dienstag dem Ständerat bei der Bussenandrohung für Verstösse gegen die Meldepflicht bei qualifizierten Beteiligungen als Kompromiss angeboten hatte.
Danach gilt bei Vorsatz das geltende Recht. Das heisst, dass die Busse höchstens das Doppelte des Kauf- oder Verkaufspreises beträgt.
Berechnet wird die Busse aus der Differenz zwischen dem Anteil, über den der Meldepflichtige neu verfügt, und dem letzten von ihm gemeldeten Grenzwert.
Höchstgrenze von 20 Millionen
Ursprünglich hatte der Nationalrat eine maximale Busse von 20 Millionen ins Gesetz geschrieben, während es der Ständerat bei 2 Millionen bewenden lassen wollte.
Vor der Einigungskonferenz erklärte sich der Ständerat dann mit dem geltenden Recht einverstanden, doch führte er zusätzlich eine Höchstgrenze von 20 Millionen ein.
Die kleine Kammer wird am Donnerstag diese Begrenzung fallen lassen. Bei der Sanktion für die fahrlässige Verletzung der Meldepflicht hatte sie sich schon früher mit einer Höchstbusse von 1 Millionen durchgesetzt.
Im übrigen sieht eine Separatvorlage zur Verschärfung der Meldepflicht auch eine Stimmrechtssuspendierung für bis zu fünf Jahren vor.
rr (Quelle: sda)
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