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Abu Omar sei in Italien entführt worden.

 
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Mittwoch, 14. Februar 2007 / 16:55:14

CIA-Flug-Strafverfahren kann eröffnet werden

Bern - Die Bundesanwaltschaft kann im Zusammenhang mit CIA-Flügen über die Schweiz ein Strafverfahren eröffnen. Der Bundesrat hat sie im «Fall Abu Omar» dazu ermächtigt. Er spricht von Völkerrechtsverletzungen.

Der Ägypter Nasr Osama Mustafa Hassan, auch bekannt unter dem Namen Abu Omar, wurde am 17. Februar 2003 vom US-Geheimdienst CIA in Mailand entführt.

Gemäss der Bundesanwaltschaft wurde er vom Luftwaffenstützpunkt in Aviano (I) über den Schweizer Luftraum nach Ramstein (D) gebracht und von dort aus nach Kairo überführt.

Aus der Sicht des Bundesrates könne eine Benützung des schweizerischen Luftraums für eine Entführung nicht toleriert werden, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Die Schweiz dulde Menschenrechtsverletzungen auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung nicht. Es lägen Hinweise vor, dass «grundlegende völkerrechtliche Normen» verletzt worden seien.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Fall Abu Omar im Dezember 2005 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und ein Jahr später Justizminister Christoph Blocher den Ermächtigungsantrag zur Strafverfolgung unterbreitet.

«Fall Tom» wird nicht verfolgt

Auch in einem zweiten CIA-Fall, dem «Fall Tom», möchte die Bundesanwaltschaft die Strafverfolgung aufnehmen. In diesem Fall hat der Bundesrat jedoch die Ermächtigung abgelehnt. Im «Fall Tom» geht es um nachrichtendienstliche Aktivitäten der CIA gegen eine Schweizer Gewerkschaft.

Gerade im Vergleich zum «Fall Abu Omar» zeige sich, dass keine schwerwiegende Konstellation vorliege, hält das EJPD fest. Zudem würden die Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung als sehr gering eingestuft.

Im «Fall Tom» hatte die Bundesanwaltschaft im September 2006 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen einen Schweizer Bürger und gegen den US-Bürger «Tom» eröffnet und im November 2006 um Ermächtigung zur Strafverfolgung ersucht.

Der Bundesrat hat nun jedoch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, bei den USA zu intervenieren und sie auf die in der Schweiz geltenden Regeln aufmerksam zu machen.

rr (Quelle: sda)

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