Mittwoch, 10. Januar 2007 / 23:12:46
Klärendes Wort zur Ausländer-Besteuerung
Bern - Der Bundesrat befürwortet es, dass gewisse Ausländer in den Kantonen pauschal oder nach Aufwand besteuert werden. Diese Art der Besteuerung sei auf ganz besondere Fälle ausgerichtet, hält er in einer verabschiedeten Erklärung fest.
Die Steuerprivilegien für betuchte Ausländer wie jüngst für den nach Gstaad gezügelten französischen Rockstar Johnny Halliday hatten zu Attacken französischer Politiker auf den schweizerischen Steuerföderalismus geführt. In der Folge jagten sich auch Berichte und Stellungnahmen in den Medien.
Dabei sprachen Mitglieder der Landesregierung nicht mit einer Stimme: Während Finanzminister Hans-Rudolf Merz die Vorwürfe als unhaltbar und die kantonale Steuerhoheit als unantastbar bezeichnete, nannte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard die Steuerprivilegien für reiche Ausländer «ungerecht» gegenüber Schweizerinnen und Schweizern.
«Besondere Fälle»
Nun kam das vom Gesamtbundesrat erwartete klärende Wort. In einer Erklärung verteidigt die Landesregierung die Aufwand- und Pauschalbesteuerung in ganz besonderen Fällen, wie sie dies bereits mehrfach bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse getan hatte.
Laut Bundesrat ersetzt die Besteuerung nach dem Aufwand die ordentlichen Einkommens- bzw. Vermögenssteuern von natürlichen Personen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz der Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In diesen Fällen führten die ordentlichen Mittel der Veranlagung nicht zum Ziel.
3600 Aufwandbesteuerungen
In der Schweiz werden nach Auskunft des Bundesrates rund 3600 Personen nach Aufwand besteuert.
Mit Ausnahme von Glarus und Jura haben im Jahr 2004 alle Kantone mindestens einer steuerpflichtigen Person die Aufwandbesteuerung zugestanden.
ht (Quelle: sda)
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