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Sonntag, 7. Januar 2007 / 10:44:08

Wirtschaftsdelikte: Längere Verjährungsfristen gefordert

Zürich - Zürichs Oberstaatsanwalt Andreas Brunner fordert die Errichtung mehrerer Kompetenzzentren zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz. Zudem plädiert er für längere Verjährungsfristen.

Die Verjährungsfristen laufen nicht erst mit dem Beginn einer Untersuchung.

Weil in der Wirtschaftskriminalität die jeweiligen Sachverhalte schon bei der Anzeigeerstattung oft weit zurück lägen, müssten die Fristen verlängert werden, erklärte Brunner in einem Interview der «SonntagsZeitung».

In Zürich werden Massnahmen erarbeitet, um Wirtschaftsdelikte noch effizienter verfolgen zu können.

Der Arbeitsvorrat in der Wirtschaftskriminalität beträgt nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürich derzeit anderthalb bis zwei Jahre. «Das ist knapp tragbar», sagte Brunner.

Mehr Wirtschaftsprüfer

Nötig seien nun aber «nicht einfach mehr Staatsanwälte». Statt Juristen seien mehr Wirtschaftsprüfer oder Ökonomen erforderlich. Zur Bewältigung der riesigen Aktenberge seien überdies besondere EDV-Lösungen zu evaluieren, erläuterte Brunner.

Brunner wies die Kritik zurück, dass die Strafverfolgung zu langsam arbeite. Langwierige rechtsstaatliche Verfahren müssten eingehalten werden. Das sei umso schwieriger, wenn Beschuldigte im Ausland seien und Rechtshilfe in Anspruch genommen werden müsse.

Jährlich bis zu zwanzig Fälle

Die Wirtschaftsabteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft bringe im Jahr zehn bis zwanzig hochkomplexe Fälle zur Anklage, erklärte Brunner. Und es komme zu etwa gleich vielen Verurteilungen. Das werde in der Öffentlichkeit aber kaum wahrgenommen.

Die Wahrnehmung der Medien sei «verzerrt», monierte Brunner: Sie fokussierten auf wenige Fälle wie Swissair, Erb, Rentenanstalt und Leumi.

Es gebe aber andere Fälle, bei denen es «um viele Millionen und eine Vielzahl von Geschädigten» gehe und bei denen mehrjährige Freiheitsstrafen ausgefällt würden.

dl (Quelle: sda)

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