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Mittwoch, 12. Oktober 2011 / 13:14:00

Wirtschaftsdelikte werden härter bestraft

Bern - Die Verjährungsfrist für schwere Vergehen, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können, soll von 7 auf 10 Jahre verlängert werden. Damit will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Gerichte bei Wirtschaftsdelikten genügend Zeit haben für die Strafverfolgung.

Die Gesetzesrevision, die der Bundesrat bis am 21. Januar in die Vernehmlassung schickt, geht auf zwei vom Parlament gutgeheissene Motionen aus den Reihen der SP zurück.

Das Parlament teilte die Ansicht der Motionäre, dass die geltenden Verjährungsfristen für grosse Fälle von Wirtschaftsdelikte so kurz bemessen sind, dass deswegen immer wieder auf die Stafverfolgung verzichtet wird oder die Gerichte unter extremer Zeitnot arbeiten müssen.

Zu knappe Fristen

Als zu knapp erachten die Parlamentarier die siebenjährige Verjährungsfrist etwa für Delikte wie ungetreue Geschäftsbesorgung oder Geldwäscherei. Dies zeigte sich etwa in den Fällen «Swissair» oder «Oil for Food».

Nach dem Grounding der Swissair mussten die Gerichte innerhalb von sieben Jahren ein rechtskräftiges Urteil fällen, damit nicht die Hälfte der vorgeworfenen Delikte verjährten. Bei «Oil for Food» mussten die Strafverfahren gegen verschiedene Firmen wegen Verjährung eingestellt werden.

Den Firmen war vorgeworfen worden, dem irakischen Diktator Saddam Hussein beim Abzweigen zweckgebundener Erträge aus Erdölexporten geholfen oder humanitäre Güter zu stark überhöhten Preisen geliefert zu haben.

Allgemeine Verjährungsfristen angepasst

Da der Begriff «Wirtschaftsdelikt» schwierig zu präzisieren ist, schlägt der Bundesrat vor, die allgemeinen Verjährungsfristen zu verlängern. Diese werden nach der Schwere der Delikte abgestuft.

Von 7 auf 10 Jahre verlängert werden soll die Verjährungsfrist nur für schwerwiegende Vergehen, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht, wie das Justizdepartement (EJPD) in einem Communiqué schreibt.

bert (Quelle: sda)

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