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Freitag, 8. Dezember 2006 / 10:25:43

«Natürlich können Minarette gebaut werden»

Bern - Wenn Bürger über den Bau eines Minaretts abstimmen können, werden Menschenrechte verkehrt und ausgehebelt, sagt der theologische Ethiker Frank Mathwig.

Für den Theologen ist das Recht auf den Bau von Minaretten unbestritten.

Die Frage der Geltung von Menschenrechten wie der Religionsfreiheit dürfe nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängig gemacht werden, sagte Mathwig, Beauftragter für Ethik beim Institut für Theologie und Ethik des Evangelischen Kirchenbundes, in einem Interview in der «Reformierten Presse». Dies würde faktisch die Auflösung der Menschenrechte bedeuten.

Er glaube, vielen Menschen sei in der aktuellen Diskussion nicht bewusst, dass sie mit der Diskussion für oder gegen den Minarettbau faktisch für oder gegen die Geltung eines Menschenrechts argumentierten.

Grundrecht auf Religionsfreiheit

«Natürlich können Minarette gebaut werden», sagte Mathwig. Völkerrechtlich sei dies eigentlich ganz klar. Zudem sei das für alle Menschen geltende Grundrecht auf Religionsfreiheit in der Schweizer Verfassung verankert.

Mathwig verneinte die Frage, ob eine freie Entwicklung des Islam in der Schweiz grundlegende Werte der Gesellschaft in Frage stelle. Nur eine Religion, die sich ganz selbstverständlich in einer Gesellschaft bewege, könne überprüfbar auf Rechtsstaatlichkeit verpflichtet werden.

Das Argument, in vielen islamischen Ländern sei die Religionsfreiheit im Gegensatz zur Schweiz nicht gewährt, lässt Mathwig nicht gelten. Das Unrecht in einem Land könne niemals das Recht in einem anderen Land werden.

Mathwigs Sichtweise wird auf katholischer Seite geteilt. Der Basler Bischof Kurt Koch, ab 1. Januar neuer Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz, hatte bereits anfangs September den Bau von Minaretten verteidigt.

dl (Quelle: sda)

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