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Mittwoch, 1. November 2006 / 21:20:46

Busse für Ölhändler

Bern - Im Skandal um das Irak-Programm «Öl für Nahrung» (Oil for Food) ist in der Schweiz ein erstes Gerichtsurteil gefällt worden.

50 000 Franken Busse für einen Genfer Ölhändler. Mehr als dreissig Ermittlungsverfahren sind noch im Gange.

Nach Angaben der Tageszeitung «Le Temps» sei der Genfer Untersuchungsrichter Jean-Bernard Schmid zu diesem Urteil gekommen.

Aus Justizkreisen wurde dies gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestätigt. Schmid selber wollte keinen Kommentar abgeben.

Mehrere neue Fälle

Ermittelt wird unterdessen in gut 30 Fällen gegen Firmen oder Personen, die der schweizerischen Strafverfolgung unterliegen, wie Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA) sagte.

Davon lägen gut 20 bei der BA - Mitte September waren es noch 17. Erst in den vergangenen Wochen seien mehrere neue Fälle hinzugekommen.

Dabei geht es vor allem um die Abklärung von Verletzungen des Irak- Embargos oder um Verdachtsmomente zu Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger.

Betrügereien und Schmiergeldzahlungen

Die UNO hatte das Programm gegenüber dem Irak 1995 ins Leben gerufen. «Öl für Nahrung» mit einem Volumen von 64 Milliarden Dollar erlaubte es dem Irak unter Saddam Hussein, trotz UNO-Sanktionen eine begrenzte Menge Erdöl aus- und im Gegenzug Lebensmittel und Medikamente einzuführen.

Dabei soll es zu Betrügereien und Schmiergeldzahlungen gekommen sein. Laut dem Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der UNO (IIC) unter dem früheren US-Notenbankpräsidenten Paul Volcker sollen rund 2200 Unternehmen, darunter einige aus der Schweiz, bereit gewesen sein, Schmiergelder zu bezahlen.

1,8 Milliarden Dollar seien an den UNO-Kontrollorganen vorbeigeschmuggelt worden.

Rennen gegen die Zeit

Die Volcker-Kommission nahm dabei die Rohstoffhändler besonders unter die Lupe.

In der Schweiz hingegen beträfen die Ermittlungen zu einem grösseren Teil Firmen, die humanitäre Güter geliefert haben, sagte BA-Sprecherin Balmer im September.

Die Ermittlungen in der Schweiz sind wegen der fünfjährigen Verjährungsfrist von allfälligen Vergehen gegen die Schweizer Embargo-Bestimmungen ein Rennen gegen die Zeit.

rr (Quelle: sda)

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