Freitag, 29. September 2006 / 13:26:18
Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare
Bern - Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner werden in der zweiten und dritten Säule den Ehepaaren gleichgestellt. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2007 die einschlägigen Verordnungen angepasst.
Das Partnerschaftsgesetz stellt die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleich. Mit vier Verordnungsänderungen musste der Bundesrat nun noch sicherstellen, dass dieser Grundsatz nicht nur in der AHV, der IV und andern Sozialversicherungen gilt, sondern auch in der beruflichen Vorsorge und in der gebundenen Selbstvorsorge.
Stirbt bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine der beiden Personen, hat die andere zu gleichen Bedingungen Anspruch auf Hinterlassenleistungen wie verwitwete Ehegatten. Für den Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung oder den vorzeitigen Bezug des Altersguthabens braucht es die schriftliche Zustimmung des Partners oder der Partnerin.
Wird die eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst, gelten die gleichen Regeln wie bei einer Scheidung. Das Altersguthaben wird dann hälftig zwischen beiden Personen aufgeteilt.
bert (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Mehr Rechte für Schwule
Sonntag, 5. Juni 2005 / 16:38:01