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Aufgrund der Informationen von «Ramos» wurden neun Verfahren eröffnet.

 
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Montag, 18. September 2006 / 21:10:40

«Ramos»-Einsätze waren legal

Belinzona - Das Bundesstrafgericht hat der Bundesanwaltschaft (BA) für den Einsatz des kolumbianischen Drogenhändlers «Ramos» als Informant einen Persilschein erteilt.

Beim Einsatz des verdeckten Ermittlers seien alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden. Der als «Ramos» bekannt gewordene Informant war von der BA im Geldwäschereiverfahren gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger eingesetzt worden. Die Aktion war in der Presse heftig kritisiert worden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wurde in der Folge mit einer Untersuchung beauftragt, die es nun abgeschlossen hat.

Laut der Pressemitteilung der Richter aus Bellinzona wurden beim Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Dies gelte sowohl für die Leitung der Operation selbst als auch bezüglich der daraus resultierenden Strafverfahren, insbesondere bei entsprechenden Verfügungen zur Überwachung der Telekommunikation und beim Einsatz eines verdeckten Ermittlers.

«Ramos» habe sich im Einvernehmen zwischen der BA und der Bundeskriminalpolizei (BKP) zwischen Dezember 2002 und August 2004 in der Schweiz aufgehalten. Sein Auftrag habe gelautet, Informationen zu dem in der Schweiz operierenden kriminellen Umfeld, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäscherei von Drogengeld und des Menschenhandels, zu beschaffen.

Neun Ermittlungsverfahren

Auf der Grundlage der von «Ramos» gelieferten Informationen hätten neun Ermittlungsverfahren durch die BA eröffnet werden können. Der Einsatz von «Ramos» sei für die BA und die BKP in den letzten Jahren einmalig in seiner Art gewesen; die Behörden seien sich der Risiken einer solchen Operation bewusst gewesen und hätten angemessene Massnahmen ergriffen, um diese zu minimieren.

Der vollständige Bericht der Beschwerdekammer wurde gemäss der Beschwerdekammer am Montag unter anderen der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, der BA und der BKP übermittelt.

Bundesanwalt Valentin Roschacher war im vergangenen Juli zurückgetreten. Einen Zusammenhang mit den Anschuldigungen im Fall «Ramos» hatte er verneint.

fest (Quelle: sda)

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