Mittwoch, 5. Juli 2006 / 11:17:25
Roschacher tritt zurück
Bern - Bundesanwalt Valentin Roschacher tritt auf Ende 2006 zurück. Bereits ab sofort übernimmt sein Stellvertreter Michel-André Fels die operative Leitung der Bundesanwaltschaft. Roschacher beschränkt sich bis Ende Jahr auf «strategische Geschäfte».
Fels nimmt die Leitung ad interim wahr, wie die Bundesanwaltschaft in einem Communiqué mitteilte. Die Stelle des Bundesanwalts wird öffentlich ausgeschrieben. Auf dieses Vorgehen bei der Demission hätten sich die Parteien verständigt. Der Bundesrat nahm davon Kenntnis.
Die Administrativuntersuchung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sowie die Überprüfung der Abläufe in der Bundesanwaltschaft aufgrund der Effizienzvorlage bleiben vom Rücktritt Roschachers unberührt. Sie würden weitergeführt, hiess es in dem Communiqué.
Der Ende 1999 zum Bundesanwalt ernannte Roschacher steht seit 2004 in zunehmender öffentlicher Kritik. Ihm werden unter anderem Pannen sowie Überreaktionen vorgeworfen.
Verfahren gegen Terrorfinanzierung
So hatte die Bundesanwaltschaft (BA) unter anderem nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gegen das vom Tessiner Bankier Youssef Nada gegründete Bankhaus Al Taqwa Ermittlungen wegen Terrorfinanzierung eingeleitet. Diese verliefen aber extrem schleppend. Im Mai 2005 stellte die BA das Verfahren ein, nachdem das Bundesstrafgericht ihr Vorgehen kritisiert hatte.
Bei Ermittlungen gegen einen saudischen Geschäftsmann wegen möglicher Finanzierung von Al Kaida schaltete die BA einen Privatermittler ein, der geheime Informationen weiterverkauft haben soll.
Razzia gegen «Hells Angels»
Die von der Bundesanwaltschaft (BA) angeordnete Razzia gegen die Hells Angels im April 2004 wegen Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Organisation erregte öffentliche Aufmerksamkeit. In den Medien wurden Fragen nach der Verhältnismässigkeit und der Wirksamkeit gestellt.
Im Sommer 2004 bestritt Roschacher Vorwürfe, seine Behörde sei ineffizient und das Bundesstrafgericht nicht ausgelastet. Die Beschwerdekammer des Bundestrafgerichts sah Ende 2004 keine Hinweise auf eine allgemeine unsachgemässe Vorgehensweise. Sie ortete aber Verbesserungspotenzial. Die BA muss Quartals- und Jahresberichte verfassen. Zudem werden Inspektionen durchgeführt.
fest (Quelle: sda)
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