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Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Grundwasser und Quellen.

 
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Freitag, 4. August 2006 / 10:58:58

Thurgau limitiert Wasserentnahme

Frauenfeld - Im Thurgau ist ab sofort verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher sowie für künstliche und bewirtschaftete Weiher.

Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee und Rhein, ebenso aus Grundwasser und Quellen. Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) begründete das Verbot am Freitag mit dem Wasserdefizit, das durch die lange Trockenheit im Juli entstanden sei.

Seit dem 8. Juli sei in weiten Gebieten kein oder nur noch unbedeutender Niederschlag gefallen, so das DBU. Die extreme Hitze, die hohe Verdunstung und das Ausbleiben von Niederschlägen hätten das Wasserdefizit im Kanton Thurgau in der ersten Julihälfte verschärft.

Zu wenig Niederschlag

Das Ausbleiben der Niederschläge habe dazu geführt, dass die Wasserführung der Bäche und Flüsse und auch die Quellerträge zurückgegangen seien. Dies gelte auch für Seen und Weiher.

Damit sich die Wasserstände und Abflüsse wieder normalisierten, seien ausgiebige und lang andauernde Niederschläge notwendig. Diese seien trotz der bereits eingetretenen Abkühlung und den damit verbundenen vereinzelten Niederschlägen nicht in Sicht.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf

Deshalb werde die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten. Das trifft vor allem die Landwirtschaft, die mit Wasser aus Bächen oder Weihern ihre Felder wässert, die teilweise ebenfalls unter der Trockenheit gelitten haben. Das Verbot gilt bis zum Widerruf durch das DBU.

Da Bodensee und Rhein zwar niedrige Wasserstände aufweisen, aber kein Wassermangel herrscht, bleiben die Wasserentnahmen aus diesen Gewässern genauso erlaubt, wie jene aus dem Grundwasserstrom in der Thurebene.

fest (Quelle: sda)

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