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www.verzichtet.info, www.post.info

Donnerstag, 27. April 2006 / 13:45:12

Post verzichtet

Die Auslagerung des Paketbereichs der Post in eine eigene Aktiengesellschaft ist rechtlich nicht zulässig.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ). Die Post verzichtet deshalb auf die geplante Umstrukturierung.

Das BJ kam zum Schluss, dass die Post Dienste der Grundversogung im Stammhaus erbringen müsse und nicht in ausgelagerten Konzerngesellschaften. Ausserhalb des Stammhauses sind nur Teilleistungen erlaubt, etwa die Zusammenarbeit mit Agenturen oder die Erteilung von Transportaufträgen an Dritte.

Verzicht auf Auslagerung

Die Post verzichtet deshalb auf die auf Anfang 2007 geplante Überführung der PaketPost in die PostLogistics AG, wie sie am Donnerstag bekanntgab. Rund 5500 Mitarbeiter wären betroffen gewesen.

Man werde nun eine andere Lösung suchen, um die Bereiche Paketpost, Expresspost und Güterlogistik so gut wie möglich zusammenzuführen, kündigte Postchef Ulrich Gygi vor den Medien an.

Vom Ergebnis des Gutachtens überrascht.

Er sei vom Ergebnis des Gutachtens überrascht. Zuvor habe die Post Signale in entgegengesetzter Richtung erhalten, etwa in der «Gesamtschau Post» im Parlament im Zusammenhang mit der Poststellen- Initiative und aus Antworten des Bundesrates auf parlamentarische Vorstösse.

Angesichts der Marktöffnung und der Nachteile im Wettbewerb seien die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Post unhaltbar. Ohne Änderungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Gelben Riesen gefährdet und die postalische Grundversorgung geschwächt, warnte der Postchef.

Fragen der Spiesslängen

Die Post brauche gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz. Sie müsse ihre Organisationsform selbst wählen und ihr Personalrecht an das Obligationenrecht anpassen können. Gesamtarbeitsverträge müssten für die gesamte Branche gelten.

Die Gewerkschaften Kommunikation und transfair reagierten erleichtert auf das Gutachten. Es bestätige ihre Haltung, dass Teile der Grundversorgung nicht in privatrechtliche Aktiengesellschaften überführt werden dürften.

fest (Quelle: sda)

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