Dienstag, 14. März 2006 / 21:46:48
Saddam am Menschenrechts-Gerichtshof abgeblitzt
Strassburg - Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg hat eine Beschwerde des gestürzten irakischen Staatschefs Saddam Hussein zurückgewiesen.
Saddam Hussein hatte im Juni 2004 beantragt, die 21 europäischen Staaten, die sich unter der Führung der USA am Einmarsch in den Irak im März 2003 beteiligt hatten, zu verurteilen.
Der irakische Ex- Machthaber habe nicht beweisen können, dass er der Gewalt von einem der 21 Staaten unterstanden habe, hiess es in der Begründung des Gerichtshofs.
Keine Artikel verletzt
Der frühere irakische Präsident hatte argumentiert, seine Verhaftung, Überstellung an die irakischen Behörden und der Prozess hätten mehrere Artikel der europäischen Menschenrechtserklärung verletzt.
Neben dem Recht auf Leben, dem Verbot von unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung sah er auch sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf einen fairen Prozess verletzt.
Verteidigung ungemessen?
Saddam Hussein hatte zudem dargelegt, ihm drohe im Irak die Todesstrafe, die in den Zusatzprotokollen der europäischen Menschenrechtserklärung verboten ist. Auch könne er sich bei seinem Prozess im Irak nicht angemessen verteidigen.
Seiner Auffassung nach hatten die 21 europäischen Staaten auch nach der Einsetzung einer provisorischen irakischen Regierung im Juni 2004 de facto noch die Macht im Land. Saddam Hussein muss sich derzeit wegen der Hinrichtung von 148 Bewohnern des irakischen Dorfes Dudschail im Jahr 1982 verantworten.
bsk (Quelle: sda)
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