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Bei der Entwicklung von EU-Recht spielt die Schweiz «eine vernachlässigbare Rolle».

 
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Freitag, 3. März 2006 / 17:19:27

Bilaterale Verträge funktionieren gut

Zürich - Zwar funktionieren die Bilateralen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gut, so der Befund einer neuen Studie, die in Zürich präsentiert wurde. Betont wird jedoch das Fehlen einer unabhängigen Schlichtungsstelle.

Dass eine dritte Instanz als Schiedsgericht fehle, sei ein «generelles Problem» bei den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, sagte Marius Vahl vom Zentrum für Politikstudien (CEPS) in Brüssel gegenüber der SDA.

Immer wieder waren Vahl und Nina Grolimund vom Europainstitut der Universität Zürich bei ihren über 20 Expertenbefragungen, welche eine der Grundlagen der Studie boten, auf unterschiedliche Interpretationen der exakten Abgrenzung der einzelnen Abkommen gestossen.

EU-Position wichtiger

Allgemein lasse sich sagen, dass Bern und Brüssel pragmatisch nach Lösungen suchten, ergänzte der norwegische Wissenschafter. Dabei liege der schliesslich gefundene Kompromiss jeweils näher bei der EU-Position als bei derjenigen, welche die Schweiz ursprünglich eingenommen habe.

Bei der Entwicklung von EU-Recht spielt die Schweiz «eine vernachlässigbare Rolle», so die Studie. Das ist auch in der frühen Phase der Schengen-Gesetzgebung so. Darüber, ob ein neues Politikfeld Schengen relevant ist oder nicht, entscheidet im Streitfall das oberste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ausnahmen beim Bankgeheimnis

Dauerhafte Ausnahmen hat die Schweiz bei der Weiterentwicklung von Schengen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis erstritten. Beim europapolitischen Bericht, den der Bundesrat diesen Sommer präsentieren will, ist eine mögliche Option ein EU-Beitritt mit permanenten Ausnahmen.

Die Studie kommt jedoch zum Schluss, dass die EU seit der Erweiterung 2004 zunehmend heterogen geworden sei. Das mache es für die EU schwieriger, flexibel zu sein und spezielle Ausnahmen einem Nicht-Mitgliedstaat zuzugestehen.

bert (Quelle: sda)

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