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Die Stallpflicht sei genug im Kampf gegen die Vogelgrippe.

 
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www.bauernverband.info, www.gelassen.info, www.bleibt.info

Sonntag, 26. Februar 2006 / 16:30:32

Bauernverband bleibt gelassen

Bern - Der Schweizerische Bauernverband (SBV) sieht trotz des ersten Vogelgrippe-Fall in der Schweiz keinen Anlass, Massnahmen über die Stallpflicht hinaus zu ergreifen.

Mit der Stallpflicht sei die Schweiz gut auf das Vordringen der Vogelgrippe vorbereitet, sagte SBV-Sprecherin Sandra Helfenstein. Weitere Massnahmen drängten sich nicht auf. Massgeblich seien aber die Entscheide des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Ob es in unmittelbarer Nähe der beiden Fundorte in der Stadt Genf und nahe Stein am Rhein grössere Geflügelfarmen gebe, wisse sie nicht, sagte Helfenstein. Grössere Bestände gebe es aber in fast allen Regionen des Schweizer Mittellandes.

Für sehr gering hält die Migros-Tochter und Geflügelproduzentin Optigal das Risiko, dass sich die Vogelgrippe in den Geflügelfarmen verbreitet.

Hohe Standards

Die Hygiene-Standards in der Schweiz seien bereits sehr hoch, sagte Optigal-Sprecherin Verena Steiger. So seien Desinfektionsbecken in Geflügelställen seit langem Pflicht.

Pouletfleisch könne ohne Risiken gegessen werden, betonte die Optigal-Sprecherin. Migros musste dennoch in jüngster Zeit einen Rückgang der Pouletverkäufe um 15 bis 20 Prozent hinnehmen. Optigal ist der grösste Geflügelproduzent in der Schweiz.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfehlen derweil den Kantonen, die Vogeljagd wegen des Auftretens der Vogelgrippe zu verbieten. Damit soll die Verbreitung des Virus eingeschränkt werden.

Schonzeit

Mit dem Verbot soll vor allem der Abschuss von Rabenkrähen verhindert werden, da diese als Aasfresser Virusträger sein könnten, teilten die beiden Bundesämter am Sonntag mit.

Wasservögel dürfen derzeit nicht gejagt werden. Zwischen dem 1. Februar und dem 31. August gilt für sie eine Schonzeit.

Für Abschüsse im Rahmen von Regulationsprogrammen könnten die Kantone Ausnahmebewilligungen erteilen. Rostgänse oder Kormorane sollen aber nur von instruierten Jagdaufsehern und Jägern geschossen werden.

rr (Quelle: sda)

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