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Bis zu 35 Franken werden gemäss Tierseuchenverordnung pro Stück Geflügel vergütet.

 
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Mittwoch, 22. Februar 2006 / 17:30:05

Schäden für Geflügelhalter weitgehend gedeckt

Bern - Die Vogelgrippe könnte manchen Geflügelhalter um sein Auskommen bringen. Viele von ihnen sind jedoch privat versichert.

Zudem kommt der Bund für jene Tiere auf, die im Zuge der Seuchenbekämpfung getötet werden müssen.

Bis zu 35 Franken werden gemäss Tierseuchenverordnung pro Stück Geflügel vergütet. Der Bund entschädigt aber nur den Wert des Tieres. Für den Erwerbsausfall der Geflügelhalter, deren Produktion stillsteht, kommt er nicht auf.

Versicherungen sollen zahlen

Das sei das unternehmerische Risiko, welches jeder Betrieb tragen müsse, sagte Ruedi Zweifel, Direktor beim Branchen-Dachverband Aviforum, auf Anfrage. Um diese Lücke zu decken, hätten aber die meisten professionellen Zucht- und Mastbetriebe private Epidemieversicherungen abgeschlossen.

Jene, die bisher auf diesen Schutz verzichtet haben, müssen ihren Erwerbsausfall tatsächlich selber tragen: Die Winterthur, die eine solche Versicherung angeboten hatte, zeichnet seit letztem Herbst keine Policen mehr, wie Markus Seitz, der Sprecher des Versicherungsunternehmens, einen Bericht von Radio DRS bestätigte.

Aufnahmestopp

Bloss während der ersten Wochen des Jahres sei der Aufnahmestopp zugunsten einer individuellen Risikoprüfung aufgehoben worden. Laut Seitz haben sich die Anfragen für Epidemieversicherungen aber verfünffacht.

Ein Aufnahmestopp sei in einer solchen Situation nicht ungewöhnlich: Letztmals habe man im Jahr 2000 bei einer Vogelseuche in Oberitalien und bei der Maul- und Klauenseuche in den Jahren 2002 und 2003 zu der Massnahme gegriffen, sagte Seitz. Wie lange der gegenwärtige Aufnahmestopp dauren solle, sei unklar.

In einzelnen Produzentenorganistaionen gibt es zudem Solidaritätsfonds für Unfälle und Krankheiten. Für professionelle Geflügelhalter dürften die durch die Vogelgrippe entstehenden Schäden damit weitgehend gedeckt sein.

mb (Quelle: sda)

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