Freitag, 3. Februar 2006 / 11:03:48
Mögliche Klagen gegen Feinstaub-Belastung
Bern - Ungefähr 40 Abgas Geschädigte haben sich auf einen von Greenpeace lancierten Aufruf gemeldet, ihr Recht auf saubere Luft vor Gericht einzuklagen.
Greenpeace evaluiert die Klagewilligen derzeit. Unter den gut 40 Personen, die sich auf den Aufruf gemeldet haben, dürften sich einige für eine Klage eignen, sagte Cyrill Studer, Leiter der Klima- und Verkehrskampagne von Greenpeace, zu einem Bericht von Schweizer Radio DRS.
Seine Organisation strebe keine Sammelklage an. Es gehe darum, eine möglichst exemplarische Klage einzureichen. Wie diese aussehen wird, prüfe Greenpeace derzeit. Konkretes sei nicht vor dem Herbst zu erwarten, sagte Studer.
Körperliche Unversehrtheit
Greenpeace wolle die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung durchsetzen. Letztlich gehe es um das verfassungsmässige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Luft sei das Nahrungsmittel Nummer Eins und kein Mensch könne ihr ausweichen, sagte Studer.
Das Anforderungsprofil für potenzielle Klägerinnen oder Kläger hatte Greenpeace bereits im Vorfeld festgelegt: Sie müssen seit längerem an einer viel befahrenen Strasse oder Autobahn leben und gesundheitlich beeinträchtigt sein.
Ursache für Krankheit
Ihre Krankheit muss vom behandelnden Medizinalpersonal grossenteils auf Schadstoffe wie Feinstaub oder Ozon zurückgeführt worden sein. Zudem müssen die Klagenden wegen der voraussichtlich langen Dauer der Musterprozesse über ein gewisses Stehvermögen verfügen. Fachleute räumen einer Klage indessen geringe Chancen ein.
ht (Quelle: sda)
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