Donnerstag, 1. Dezember 2005 / 10:31:05
Extrawurst für das Gastgewerbe
Bern - Den Nationalrat stört es nicht, dass im liberalisierten Markt wieder neue Schranken aufgebaut werden.
Mit 140 zu 19 Stimmen hat die grosse Kammer eine vom Ständerat beschlossene Sonderregelung für das Gastgewerbe gutgeheissen. Bei der Änderung des Binnenmarktgesetzes hatte der Ständerat im September eine neue Bestimmung ins Lebensmittelgesetz eingebaut: Der Bundesrat soll - falls nötig - Anforderungen an die Ausbildung für die Hygiene in der Restauration vorsehen können. Die Gastrobranche wünscht dies, die Mehrheit der Kantone nicht.
Durchsetzen konnte sich im Nationalrat eine vorab von SP und SVP unterstützte Kommissionsminderheit unter Luc Recordon (Grüne/VD). Wenn unter der Liberalisierung die Hygiene leide, gefährde dies die Volksgesundheit, den Ruf des Gastgewerbes und damit das Tourismusland Schweiz, hiess es in der weitgehend bereits am Vortag geführten Debatte.
Warnung von Deiss
Die Argumente der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates stachen nicht. Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss warnte davor, «wieder dem Drang nach Protektionismus nachzugeben». Viele Kantone hätten das Gastgewerbe problemlos dereguliert. Nicht staatliche Vorschriften machten die Unternehmen stark, sondern der Wettbewerb. Für den Gesundheitsschutz sorge das Hygienegesetz.
In einem andern Punkt hatte der Nationalrat am Mittwoch Festhalten beschlossen. Mit 95 zu 63 Stimmen beharrte er darauf, dass die Wettbewerbskommission (Weko) gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs bei öffentlichen Beschaffungen Beschwerde beim Bundesgericht soll erheben können.
Nach Ansicht der Ratsmehrheit braucht die Weko diese Waffe, weil das Diskriminierungspotenzial bei unterschwelligen Angeboten besondes gross ist.
Die Revision des Binnenmarktgesetzes geht nun zurück in den Ständerat.
ht (Quelle: sda)
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