Dienstag, 15. November 2005 / 16:58:38
Keine Sonderregelung fürs Gastgewerbe
Bern - Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates will im Binnenmarkt keine neuen Hindernisse aufbauen.
Mit 14 zu 7 Stimmen lehnt sie die vom Ständerat beschlossene Spezialregelung für das Gastgewerbe ab. Bei der Änderung des Binnenmarktgesetzes hatte die kleine Kammer im September eine neue Bestimmung ins Lebensmittelgesetz eingebaut.
Danach soll der Bundesrat - falls nötig - Ausbildungsanforderungen für die Hygiene im Gastgewerbe festlegen können. Von einigen Kantonen war dies in der Vernehmlassung gewünscht worden.
Laut Kommissionspräsident Charles Favre (FDP/VD) befürchtet die Mehrheit der WAK, dass damit neue Barrieren errichtet werden könnten, was dem Anliegen der Liberalisierung widerspreche. Die Minderheit argumentierte vergeblich mit dem Schutz der Konsumenten und der Qualität der Ausbildung.
Erleichterter Marktzugang für KMU
Auch in einem anderen Punkt beantragt die WAK ihrem Rat Festhalten. Die Wettbewerbskommission (Weko) soll gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs bei öffentlichen Beschaffungen Beschwerde beim Bundesgericht erheben können. Die Weko brauche diese Waffe, sagte Favre am Dienstag vor den Medien.
Einstimmig hiess die WAK eine Motion des Ständerates gut, um den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Marktzugang in der EU zu erleichtern.
Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass beispielsweise Architekten oder Installateure im benachbarten Ausland unbürokratisch nachweisen können, dass sie ihren Beruf in der Schweiz ausüben dürfen.
Der Nationalrat befasst sich in der Wintersession mit den Differenzen beim Binnenmarktgesetz. Ziel der Vorlage ist es, die verbliebenen kantonalen und kommunalen Schranken bei der Berufsausübung auszumerzen. Wer in einem Kanton ein Geschäft betreibt, soll dies auch in jedem andern Kanton tun dürfen.
smw (Quelle: sda)
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