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Wer kein Märtyrer ist, dem muss ein Wunder zugeschrieben werden.

 
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Freitag, 4. November 2005 / 21:19:15

Anhörungen für Seligsprechung von Johannes Paul II.

Krakau - Rund ein halbes Jahr nach dem Tod von Johannes Paul II. hat im polnischen Krakau das kirchliche Verfahren zu dessen Seligsprechung begonnen. Den Auftakt bildete ein Gottesdienst in der Kathedrale von Krakau.

Die feierliche Inauguration der Teilnehmer des so genannten kirchlichen Tribunals ist der zunächst letzte öffentliche Auftritt der «Richter», die sich zu Verschwiegenheit verpflichten mussten.

Das Verfahren in Krakau soll den «Hauptprozess» im Vatikan durch die Vernehmung einer Reihe von Zeugen unterstützen, die Auskunft über Leben und Werk des im südpolnischen Wadowice geborenen Papstes geben können.

Entscheidend ist auch die Frage eines Wunders: Wer kein Märtyrer ist, dem muss ein Wunder zugeschrieben werden, um in den Stand der Seligen erhoben zu werden. Dafür muss die Kommission nun Beweise sammeln.

Traditionelles Verfahren

Das Verfahren folgt alter Tradition: Der polnische Pater Slawomir Oder wird als Postulator, eine Art Anwalt des Verstorbenen, auftreten. Den Vorsitz wird Priester Pieronek haben.

Es wird erwartet, dass zu den ersten dieser Zeugen der frühere Krakauer Erzbischof Kardinal Franciszek Macharski, ein langjähriger Freund von Johannes Paul II., und der derzeitige Erzbischof Stanislaw Dziwisz gehören. Dziwisz war der persönliche Sekretär von Johannes Paul II. und sein Testamentsvollstrecker.

In Rom war der Seligsprechungsprozess bereits am 28. Juni begonnen worden, obwohl das Kirchenrecht eine Mindestzeit von fünf Jahren seit dem Tod des Kandidaten vorschreibt. Papst Benedikt XVI. hatte dies mit dem Wunsch der Gläubigen nach einer schnellstmöglichen Seligsprechung seines Vorgängers begründet.

bert (Quelle: sda)

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