Dienstag, 26. Juli 2005 / 15:51:34
Raclette-Streit kommt vors Bundesgericht
Bern - Im Streit um die Bezeichnung Raclette rufen die drei Kantone Bern, Freiburg und Graubünden das Bundesgericht an.
Sie wollen verhindern, dass Raclettekäse unter dieser Bezeichnung künftig nur noch im Wallis hergestellt werden kann.
In dem langjährigen Rechtsstreit hatte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen "Raclette" tragen darf.
Beschwerde
Es lehnte 50 Einsprachen gegen die zuvor erfolgte Ursprungsregistrierung AOC für die Bezeichnung "Raclette" ab.
Mehrere Einsprecher, darunter die Kantone Bern, Freiburg und Graubünden, wandten sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Rekurskommission (Reko) des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartemens. Diese trat jedoch nicht auf die Rekurse der Kantone ein, da diese zu keiner Beschwerde berechtigt seien.
"Völlig unlogisch"
Diesen Entscheid fechten die drei Kantone nun beim Bundesgericht an, wie Peter Wäfler, Verantwortlicher für Strategie, Entwicklung und Qualitätsmanagement im Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern auf Anfrage zu einem Bericht des "Tages-Anzeigers" sagte. Die Kantone wollten damit das Beschwerderecht erzwingen.
Es sei "völlig unlogisch" wenn Kantone ein Einspracherecht, aber kein Beschwerderecht besitzen würden, sagte Wäfler. Ein solches Präjudiz dürfe nicht hingenommen werden.
bsk (Quelle: sda)
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