Freitag, 22. Juli 2005 / 13:53:47
Klagen nach Bundestags-Auflösung
Berlin - Der deutsche Bundestagsabgeordnete Werner Schulz und seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann wollen ihre Klagen gegen den Entscheid von Bundespräsident Horst Köhler zur Auflösung des Parlaments in den nächsten Tagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Hoffmann sagte im Deutschlandfunk, die Abstimmung im Bundestag über die von Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellte Vertrauensfrage sei aus ihrer Sicht unehrlich gewesen. Schröder brachte damit Anfang des Monats Neuwahlen auf den Weg.
Die rot-grüne Koalition habe in Abstimmungen mehr als einmal bewiesen, dass sie Vertrauen in Schröder habe. Dass viele SPD-Abgeordnete sich bei der Vertrauensabstimmung enthalten hätten, belege ebenfalls die Unehrlichkeit der Abstimmung.
"Unehrlich"
Das Bundesverfassungsgericht habe 1983 in seiner Entscheidung über die gescheiterte Vertrauensfrage des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor einer unechten Abstimmung gewarnt. "Ich glaube, dass dieses Mal die Vertrauensfrage nicht nur unecht war, sie ist auch unehrlich abgelaufen."
Der Anwalt des Grünen-Politikers Schulz kündigte an: "Wir werden Mitte nächster Woche die Klage einreichen." Unter Staatsrechtlern blieben die Erfolgsaussichten der angekündigten Klagen auch von kleineren Parteien umstritten.
18. September
Köhler hatte das Parlament am Donnerstag aufgelöst und eine vorgezogene Bundestagswahl für den 18. September angesetzt.
Das Staatsoberhaupt folgte damit nach fast dreiwöchiger Prüfung dem Vorschlag von Schröder, der mit seiner absichtlich verlorenen Vertrauensfrage im Bundestag den Weg für Neuwahlen bereitet hatte.
Köhler erklärte, dass Deutschland angesichts der gewaltigen Aufgaben, vor denen es stehe, eine Regierung brauche, die ihre Ziele mit Stetigkeit und Nachdruck verfolgen könne. Der Kanzler habe vorgebracht, dass er nicht mehr von einer stetigen Mehrheit im Parlament ausgehen könne.
bsk (Quelle: sda)
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