Freitag, 8. Juli 2005 / 20:00:00
Manager-Löhne werden öffentlich
Berlin - Top-Manager der rund tausend in Deutschland an der Börse kotierten Unternehmen müssen künftig ihre Gehälter den Aktionären offenlegen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz der rot-grünen Regierung zugestimmt.
Ab dem Geschäftsbericht für das Jahr 2006 müssen demnach börsenkotierte Aktiengesellschaften im Anhang zum Jahresabschluss für jedes Konzernleitungsmitglied die gesamten Bezüge namentlich angeben.
Das Gesetz war bereits Ende Juni vom Bundestag mit den Stimmen der Union verabschiedet worden. Die Zustimmung im Bundesrat (Länderkammer) war daher erwartet worden.
Ausnahme
Ausnahmen von der Offenlegungspflicht sind nur möglich, wenn dies die Generalversammlung (GV) mit einer Dreiviertelmehrheit beschliesst. Bei Verstössen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bussgelder von bis zu 50 000 Euro (rund 78 000 Franken) pro Konzernleitungsmitglied möglich.
Eine freiwillige Offenlegung der Managerlöhne war am Widerstand von Konzernen wie den Autobauern BMW, DaimlerChrysler und Porsche gescheitert. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchner Rück.
Variable Gehaltskomponenten
Gemäss dem Gesetz müssen Top-Manager künftig nicht nur ihre festen Gehälter, sondern auch variable Gehaltskomponenten wie Erfolgsprämien offenlegen. Aktienoptionen, Pensionsansprüche und Sachleistungen wie der Dienstwagen oder die Dienstvilla kann der Aktionär ebenfalls einsehen.
Die ersten detaillierten Gehaltsauflistungen werden erstmals in den Anfang 2007 veröffentlichten Geschäftsberichten für das Jahr 2006 nachzulesen sein.
bert (Quelle: sda)
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