Freitag, 10. Juni 2005 / 11:50:02
UVEK entscheidet über Betriebsbewilligung
Bern - Beim Entscheid über die Aufhebung der bis 2012 befristeten Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg BE wird das neue Atomgesetz angewendet. Damit ist nicht mehr der Bundesrat, sondern das Energiedepartement (UVEK) zuständig.
Die KKW Mühleberg-Betreiberin BKW FMB Energie AG hatte den Bundesrat Ende Januar dieses Jahres, kurz vor Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes, ersucht, den Entscheid auf der Grundlage des alten Gesetzes zu fällen. Der Bundesrat ist auf diese Begehren nicht eingetreten.
Der Bundesrat stelle sich auf den Standpunkt, dass neues Recht sofort anwendbar sei, teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Die BKW AG hingegen vertrat die Meinung, dass der Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs entscheidend für die Zuständigkeit sei.
Nach dem Bundesratsentscheid muss nun also das UVEK darüber befinden, ob die befristete Betriebsbewilligung des 1971 ans Netz gegangenen KKW aufgehoben wird. Gegen diesen Entscheid kann bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde erhoben werden. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit dem Verfahrensentscheid sei noch kein Entscheid über das eigentliche Gesuch gefallen, teilte das UVEK weiter mit. Das Departement werde nun das Gesuch prüfen und einen entsprechenden Beschluss fassen.
sl (Quelle: sda)
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