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Michael Jackson verbringe die Wartezeit im Kreis seiner Familie. Bild: Eltern Joe und Katherine.

 
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Dienstag, 7. Juni 2005 / 07:08:37

Jackson muss auf Urteil warten

Santa Maria - Die erste volle Beratungsrunde der Jury im Missbrauchprozess gegen Popstar Michael Jackson ist am Montag ohne eine Urteilsfindung zu Ende gegangen.

Nach einer sechsstündigen Sitzung im Gericht von Santa Maria (Kalifornien) verabschiedeten sich die zwölf Geschworenen in den Feierabend. Jackson musste nicht vor Gericht erscheinen. Joe Jackson, der Vater des Sängers, sorgte aber mit einem überraschenden Besuch vor dem Gerichtsgebäude für einen Medienwirbel.

Hunderte Fans und Reporter bestürmten Jackson, der nach Angaben des Senders MSNBC verwirrt erschien. Er wolle seinen Sohn sehen, wurde der Vater zitiert.

Michael Jackson verbringe die Wartezeit im Kreis seiner Familie auf seiner nahe gelegenen Neverland-Ranch, teilte Sprecherin Raymone Bain mit. Am Sonntag hatte er sich wegen durch Stress verstärkter Rückenschmerzen in einem Spital behandeln lassen. Der schwarze Bürgerrechtler Jesse Jackson, ein Freund und Berater des Popstars, berichtete am Montag von entsetzlichen Schmerzen, die den Sänger plagen würden.

Geschworene fragten Richter

Über den Stand der Juryberatungen wurde zunächst nur wenig bekannt. Die Geschworenen hätten sich am Vormittag mit einer Frage an den Richter gewandt, berichtete die Los Angeles Times. Das Gericht machte keine weiteren Angaben. Acht Frauen und vier Männer müssen in jedem der zehn Anklagepunkte ein einstimmiges Urteil treffen.

Mit einem Schuld- oder Freispruch nach dem über vier Monate langen Prozess wird noch in dieser Woche gerechnet. Am Freitag waren die Juroren nach zweistündigen Beratungen ohne Ergebnis in das freie Wochenende gegangen.

Der Popstar soll im Frühjahr 2003 einen 13-jährigen Jungen auf seiner Neverland-Ranch mehrfach sexuell belästigt, mit Alkohol gefügig gemacht und sein angebliches Opfer und dessen Familie dort festgehalten haben. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Jackson bis zu 20 Jahre Haft.

fest (Quelle: sda)

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