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Die EU-Verfassung kann nur in Kraft treten, wenn ihr alle 25 Mitglieder zustimmen.

 
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Montag, 23. Mai 2005 / 11:32:31

Die EU hat Angst vor dem Stillstand

Brüssel - Gebannt schauen die Regierenden der EU-Staaten auf Frankreich. Sorge bereitet ihnen, was bei einer Ablehnung der EU-Verfassung durch die Franzosen am 29. Mai geschehen soll.

Zudem bleibt die Zustimmung der Niederländer am 1. Juni auch unsicher. Als weitere "wackelige" Kandidaten gelten Tschechien, Polen und Grossbritannien. Überall gibt es grosse Skepsis in der Bevölkerung, auch viel innenpolitischen Unmut und durchaus die Chance, dass ein Referendum mit einem Nein endet.

Schwerste Krise der EU

Frankreich ist somit nur der erste Testfall, aber wegen der Grösse des Landes und seiner zentralen politischen Rolle in der EU ein ganz besonders kritischer. Die Ablehnung der 485 Seiten langen Verfassung würde die Union, da sind sich alle EU-Diplomaten einig, in ihre bisher schwerste Krise stürzen.

"Das würde als Zeichen der Schwäche in Frankreich und Europa verstanden werden", sagt der portugiesische EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Die EU-Verfassung kann nur in Kraft treten, wenn ihr alle 25 Mitglieder zustimmen.

Keine zügigigen Beschlüsse mit Nizza-Vertrag

Es wäre nicht das Ende der EU, aber bis auf weiteres würde der im Dezember 2000 beschlossene Vertrag von Nizza weiter gelten. Er verteilte unter anderem die Gewichte in EU-Kommission und Ministerrat neu.

Seine Vorschriften über erweiterte Mehrheitsentscheidungen führen aber eher zu Blockade als zu zügigen Beschlüssen. So waren denn auch die Unzulänglichkeiten des Nizza-Vertrags der wesentliche Grund für die neue Verfassung. Als unwahrscheinlich gilt in Brüssel, dass man die Franzosen nach einem "Non" einfach noch einmal abstimmen lassen kann, so wie das den Dänen (1992, Maastricht-Vertrag) und den Iren (2001, Nizza-Vertrag) zugemutet wurde.

Teile ohne Bürgerbefragung beschliessen

Undenkbar ist aber auch, dass die EU nach einem Scheitern in Frankreich die EU-Verfassung einfach vergisst und beiseite legt. Es ist möglich, dass die Regierungen sich darauf einigen, bestimmte Teile herauszubrechen und gesondert zu beschliessen - und zwar ohne die lästige Befragung der betroffenen Bürger.

So könnte der EU-Aussenminister wohl ebenso eingeführt werden wie der Präsident des Europäischen Rates. Doch Kernpunkte wie die Mitwirkungsrechte des Parlaments, die Stimmverteilung im Ministerrat und die Zusammensetzung der EU-Kommission sind nicht ohne erneute Verfassungsdiskussion zu beschliessen. Sie sind aber von grösster Bedeutung für das Funktionieren der Union von künftig 27 Mitgliedern (mit Bulgarien und Rumänien).

Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten

In der Türkei und Kroatien sowie aus anderen Balkan-Staaten, die noch nicht zur Union gehören, richten sich ebenfalls bange Blicke auf die Franzosen und deren Entscheidung. Hier fürchtet man, dass eine neue Erweiterung erst dann möglich ist, wenn die EU zuvor auch die lange vernachlässigte "Vertiefung" bewerkstelligt hat.

Ein französisches Nein zur Verfassung würde auf jeden Fall die EU-Entscheidungsmechanismen weiter verlangsamen, sagen Diplomaten: "Wenn das Referendum fehlschlägt, wächst der Druck von allen Seiten, künftig wieder mehr Rücksicht auf die nationalen Befindlichkeiten zu nehmen. Dann geht überhaupt nichts mehr voran."

Dieter Ebeling (Quelle: dpa)

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