Mittwoch, 13. April 2005 / 13:18:31
Achraf kann an Spanien ausgeliefert werden
Lausanne - Der in der Schweiz inhaftierte mutmassliche Terrorist Mohammed Achraf kann an Spanien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid der Schweizer Behörden abgewiesen.
Der 32-jährige Algerier, der verschiedene Namen benutzte, war im August 2004 wegen eines Bagatelldelikts in der Schweiz festgenommen und in Ausschaffungshaft gesetzt worden. Im Oktober wurde er auf Grund eines spanischen Fahndungsgesuches als Terrorverdächtiger in Auslieferungshaft gesetzt.
Die spanischen Behörden verdächtigen Achraf, als führendes Mitglied einer Islamistenzelle einen Anschlag auf das Oberste Gericht in Madrid geplant zu haben. Ende Januar entschieden die Schweizer Behörden, dem Auslieferungsgesuch Spaniens nachzukommen. Achraf reichte Beschwerde ein.
Voraussetzungen gegeben
Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Auslieferung seien gegeben, hält es in seinem Urteil fest. Die Darstellung des Sachverhalts durch die spanischen Behörden erfülle die Anforderungen.
Ausgeliefert werden kann eine Person für eine mutmassliche Tat, die nach dem Recht beider betroffener Staaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Dies ist laut Bundesgericht der Fall. Weiter kamen die Lausanner Richter zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für eine Personenverwechslung.
Folter-Einwand abgewiesen
Auch der Einwand Achrafs, in Spanien drohe ihm Folter, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Spanien habe die entsprechenden Konventionen ratifiziert und lasse Kontrollen zu.
Damit ist der Auslieferungsentscheid rechtskräftig. Spanien und die Schweiz würden nun einen Zeitpunkt für die Übergabe vereinbaren, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, auf Anfrage. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich innerhalb der nächsten 30 Tage.
fest (Quelle: sda)
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