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Jackson erschien mit einer Stunde und fünf Minuten Verspätung vor Gericht.

 
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Donnerstag, 10. März 2005 / 19:30:00

Jacko im Pyjama vor Gericht

Santa Maria - Im Prozess gegen Popstar Michael Jackson haben Gesundheitsprobleme des Angeklagten für Wirbel gesorgt.

Als der Sänger nicht im Gerichtssaal auftauchte, drohte der Richter mit einem Haftbefehl, falls Jackson nicht innerhalb einer Stunde erscheine.

Daraufhin fand sich der Angeklagte, der gegen eine Kaution von mehreren Millionen Dollar auf freiem Fuss ist, im Pyjama doch noch im Gericht im kalifornischen Santa Maria ein. Mit langsamen Schritten legte er den Weg von seinem Fahrzeug in das Gerichtsgebäude zurück. Dabei wurde er von seinen Eltern begleitet.

Jackson-Sprecherin Ramone Bain zufolge hatte der Popstar am frühen Morgen beim Anziehen akute Rückenprobleme erlitten. Er habe sich daraufhin in die Notaufnahme eines Spitals begeben müssen. Sein Anwalt hatte das überraschende Fehlen zu Beginn des Verhandlungstages entschuldigt.

Erneute Gegenüberstellung

Am Donnerstag soll Jackson im Gericht erneut auf seinen jugendlichen Beschuldiger treffen. Der Popstar und sein angebliches Missbrauchopfer waren sich am Mittwoch zum ersten Mal vor Gericht begegnet. Kurz vor Ende des Verhandlungstages war der 15-Jährige Junge in den Zeugenstand getreten.

Schon bei seinem ersten Besuch auf Jacksons Neverland-Ranch im Jahr 2000 habe Jackson ihm pornografisches Material gezeigt, gab der Teenager zu Protokoll. Auf dem Anwesen soll der Sänger ihn im Frühjahr 2003 sexuell missbraucht und Alkohol gegeben haben, so die frühere Aussage des Jungen.

Glaubwürdig und sympathisch

Am Donnerstag will Staatsanwalt Tom Sneddon die Befragung seines Hauptzeugen fortsetzen. Prozessbeobachter beschrieben den einst krebskranken, jetzt aber geheilten Jungen bei seinem ersten Auftritt vor Gericht als glaubwürdig und sympathisch. Seine anfängliche Nervosität habe sich schnell gelegt, hiess es in US-Medienberichten.

In dieser Woche hatte bereits der jüngere Bruder des angeblichen Opfers die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs durch seine Zeugenaussage untermauert. Jacksons Verteidiger war es im Kreuzverhör aber gelungen, Unstimmigkeiten in der Aussage des Bruders aufzudecken.

bert (Quelle: sda)

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